jetzt nicht gültig!

Winterdienstverordnung

Auf Grund der zu erwartenden Witterungsbedingungen in den nächsten Tagen ist aus Sicherheitsgründen der § 4 der aktuellen Winterdienstverordnung außer Kraft zu setzen, um die notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können. Dazu zählt der Einsatz von zusätzlichem Streumittel.

Verordnung des Gemeinderates der Stadt St. Pölten betreffend die Verwendung von Auftaumitteln und abstumpfenden Streumitteln gegen Eis- und Schneeglätte (Winterdienst-Verordnung).

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Foto: Arman Kalteis
Bürgerservice Info

Feiertags-Öffnungszeiten

Das Bürgerservice-Team ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da, am 23. und 30. Dezember bis 15 Uhr, an den anderen Tagen zu den normalen Öffnungszeiten. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember, sowie am 1. und 6. Jänner bleibt das Rathaus geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Des Weiteren ist an diesen Tagen auch das Tourismus- und Marketingservice am Rathausplatz geschlossen. Ansonsten gelten im Tourismusbüro die Öffnungszeiten wie auf der Webseite ersichtlich: www.stpoeltentourismus.at/kontakt

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten!