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An- und Abmeldungen

Was wird benötigt für eine Änderung eines Wohnsitzes?

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist man verpflichtet, innerhalb von drei Tagen nach Bezug einer neuen Wohnung oder eines neuen Hauses der Meldepflicht nachzukommen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Meldezettel; das Formular ist erhältlich im Meldeamt, im Bürgerservicebüro (kostenlos) oder hier zum Ausdrucken Meldezettel
  • Personalausweis/Reisepass/gültiger Lichtbildausweis für alle anzumeldenden Personen. Sind diese Dokumente nicht vorhanden, bitte Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis mitbringen.
  • Für Unterkunftnehmer, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde): - Reisedokument (z. B. Reisepass)
  • Meldezettel über die letzte aufrechte Meldung

Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitgliedes unter Vorlage der oben genannten Unterlagen.
Die Anmeldung muss von einem der Meldepflichtigen eigenhändig unterschrieben sein.
Für die Ummeldung wird auch die Unterschrift Ihres Unterkunftgeber auf der Anmeldung benötigt.

Es ist zu bedenken, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z.B. KFZ-Zulassungsschein, waffenrechtliche Urkunden) nach sich zieht!

Über Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Hauptwohnsitzen und Nebenwohnsitzen informieren gerne die Mitarbeiter des Meldeamtes und des Bürgerservicebüros.

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag 07.30 - 15 Uhr, Dienstag 07.30 - 18 Uhr, Freitag 07.30 - 12 Uhr.