Was wird benötigt für eine Änderung eines Wohnsitzes?
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist man verpflichtet, innerhalb von drei Tagen nach Bezug einer neuen Wohnung oder eines neuen Hauses der Meldepflicht nachzukommen.
Erforderliche Unterlagen
- Öffentliche Urkunden, aus denen Familiennamen und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung bzw. eingetragenen Partnerschaft, ein allfälliger sonstiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen (z.B. Reisepass und Geburtsurkunde)
- Sonstiger Name: Dabei handelt es sich um Namensbestandteile, die im österreichischen Namensrecht nicht vorkommen, wie z.B. der Vatersname. Solche Namenszusätze sind im Feld "sonstiger Name" zu erfassen.
- Eventuell Urkundlicher Nachweis akademischer Grade
- Für Unterkunftnehmer, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde):
- Reisedokument (z.B. Reisepass)
- Bei Anmeldung eines Neugeborenen (bei der Meldebehörde):
Falls Sie sich nicht persönlich anmelden, müssen Ihre Originaldokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften dieser Dokumente zusammen mit einem ausgefüllten Meldezettel-Formular mitgeschickt oder dem Boten mitgegeben werden. Bei postalischer Anmeldung des Wohnsitzes bedenken Sie bitte das Risiko des Postwegs, welches nicht von der Behörde getragen wird.
Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitgliedes unter Vorlage der oben genannten Unterlagen.
Es ist zu bedenken, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiteren Wohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z.B. KFZ-Zulassungsschein, waffenrechtliche Urkunden) nach sich zieht!
Über Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Hauptwohnsitzen und Nebenwohnsitzen informieren gerne die Mitarbeiter des Meldeamtes und des Bürgerservicebüros.
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 07.30 - 15 Uhr, Dienstag 07.30 - 18 Uhr, Freitag 07.30 - 12 Uhr.