Notlagen und Probleme

Katastrophenhilfe

Foto: pixabay
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Im Bundes-Katastrophenfondsgesetz ist geregelt, für welche Katastrophenereignisse Beihilfe ausbezahlt werden kann.

Nähere Details hiezu erhalten Sie in den "Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden" der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung.

 

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Bürgerservice Info

Feiertags-Öffnungszeiten

Das Bürgerservice-Team ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da, am 23. und 30. Dezember bis 15 Uhr, an den anderen Tagen zu den normalen Öffnungszeiten. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember, sowie am 1. und 6. Jänner bleibt das Rathaus geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Des Weiteren ist an diesen Tagen auch das Tourismus- und Marketingservice am Rathausplatz geschlossen. Ansonsten gelten im Tourismusbüro die Öffnungszeiten wie auf der Webseite ersichtlich: www.stpoeltentourismus.at/kontakt

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten!