Notlagen und Probleme

Katastrophenhilfe

Foto: pixabay
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Im Bundes-Katastrophenfondsgesetz ist geregelt, für welche Katastrophenereignisse Beihilfe ausbezahlt werden kann.

Nähere Details hiezu erhalten Sie in den "Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen zur Behebung von Katastrophenschäden" der NÖ Landesregierung, Abteilung Landwirtschaftsförderung.

 

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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.