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Namensrecht

Foto: Pixabay
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Anlässlich der Geburt Ihres Kindes müssen Sie den Familiennamen Ihres Kindes bestimmen. Um Ihnen diese Entscheidung zu erleichtern, zeigen wir Ihnen die gesetzlichen Möglichkeiten auf

Das Kind erhält den gemeinsamen Familiennamen der Eltern. Es kann aber auch der Doppelname eines Elternteils zum Familiennamen des Kindes bestimmt werden.

Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, so kann zum Familiennamen des Kindes der Familienname eines Elternteils bestimmt werden. Wird hiefür ein aus mehreren voneinander getrennten oder durch einen Bindestrich verbundenen Teilen bestehender Name herangezogen, so können der gesamte Name oder dessen Teile verwendet werden. Es kann auch ein aus den Familiennamen beider Elternteile gebildeter Doppelname bestimmt werden; dabei dürfen aber höchstens zwei Teile dieser Namen verwendet werden. Ein Doppelname ist durch einen Bindestrich zwischen dessen einzelnen Teilen zu trennen.

Mangels einer solchen Bestimmung erhält das Kind den Familiennamen der Mutter, auch wenn dieser ein Doppelname ist.

Den gemeinsamen Familiennamen der Eltern führt auch das Kind.

Hinweis

Die Namensänderung von minderjährigen Kindern ist auch einige Jahre nach der Geburt noch möglich. Ist Ihr Hauptwohnsitz in St. Pölten, wenden Sie sich für individuelle Fragen bitte an das Standesamt St. Pölten.

 

Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Standesamt St. Pölten

  • Rathausplatz 1
  • 3100 St. Pölten

  • Tel: +43 2742 333-2020
  • E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at

  • Weitere Informationen:
    Öffnungszeiten:
    Mo., Mi. und Do. 7.30 bis 16 Uhr, Di. 7.30 bis 18 Uhr und Fr. 7.30 bis 13 Uhr