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Förderungen von Lärmschutzmaßnahmen

Information zur Förderung von Lärmschutzmaßnahmen im Gebiet der Stadt St. Pölten.

Die Stadt St. Pölten fördert im Stadtgebiet Maßnahmen zum Schutz vor Lärmeinwirkung durch den Verkehr an besonders lärmbelasteten Gemeindestraßen.

Geförderte Maßnahmen sind der Einbau von Schallschutzfenstern und Schallschutztüren, die schallschutzmäßige Sanierung bestehender Fenster und Türen und der Einbau von Schalldämmlüftern in Aufenthaltsräumen privater Haushalte (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Wohnküche, Kinderzimmer), die als Hauptwohnsitz dienen. Der 0,5 m vor den straßenseitigen Fenstern im Freien herrschende A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel muss bei Tag mehr als 65 dB oder nachts mehr als 55 dB betragen. Das Schalldämmmaß der Schallschutzmaßnahmen muss mindestens 38 dB betragen. Nicht gefördert werden Maßnahmen gegen Gewerbelärm, Baulärm oder mutwillig verursachten Lärm. Im Ausmaß der Förderung dürfen keine Mittel nach dem NÖ Wohnungsförderungsgesetz (Althaussanierung) in Anspruch genommen werden.

Liegenschaftseigentümer, Wohnungseigentümer, Hauptmieter oder Untermieter können je Wohnung, deren Nutzung 130 m² nicht übersteigt, um Gewährung eines Zuschusses ansuchen. Die Benützungsbewilligung muss vor dem 01.01.1988 erteilt worden sein.

Nach Einreichung des Förderungsantrages und der darin geforderten Unterlagen wird ein Zuschuss von höchstens 220 Euro je eingebautem Schallschutzfenster oder eingebauter Schallschutztür sowie 75 Euro je Schalldämmlüfter bis zu einer Maximalhöhe von 1.100 Euro je Wohneinheit gewährt.
Der Förderungsantrag und die Beilagen sind an die Umweltschutzabteilung zu übermitteln.

Dem Antrag sind beizulegen

  • Rechnungen samt Zahlungsbelegen (nicht älter als 6 Monate)
  • Mietvertrag (bei Mietverhältnissen)
  • Grundbuchauszug
  • Wohnungsgrundriss bzw. Hausgrundriss
  • amtlicher Meldezettel
  • Prüfattest und Beschreibung (inklusive Schalldämmmaß) des Fenster-, Türen- oder Lüfterherstellers
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Foto: Arman Kalteis
Bürgerservice Info

Feiertags-Öffnungszeiten

Das Bürgerservice-Team ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da, am 23. und 30. Dezember bis 15 Uhr, an den anderen Tagen zu den normalen Öffnungszeiten. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember, sowie am 1. und 6. Jänner bleibt das Rathaus geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Des Weiteren ist an diesen Tagen auch das Tourismus- und Marketingservice am Rathausplatz geschlossen. Ansonsten gelten im Tourismusbüro die Öffnungszeiten wie auf der Webseite ersichtlich: www.stpoeltentourismus.at/kontakt

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten!