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Schnellstraße vor Umsetzung

Rechtsexperten bestätigen, dass die S 34 nach dem Bundesstraßengesetz nun umgesetzt werden muss. Bei Verhinderung oder Untätigkeit könnten strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Drei Personen im Bürgermeisterzimmer. (Foto: Vorlaufer)
Bürgermeister Matthias Stadler, Rechtsexperte Alois Birklbauer und Vizebürgermeister Harald Ludwig forderten heute in einer Pressekonferenz Ministerin Leonore Gewessler zum Handeln auf. (Foto: Vorlaufer)

Die Traisental Schnellstraße S 34 ist im Verzeichnis 2 des Bundesstraßengesetzes im Verlauf St. Pölten/Hafing (B 1) – Knoten St. Pölten West (A 1) – Wilhelmsburg/Nord (B 20) in dieser Streckenbeschreibung seit 2010 gesetzlich verankert. Mittlerweile gibt es rechtskräftige positive UVP-Bescheide sowie einen rechtskräftigen positiven naturschutzrechtlichen Bescheid, in dem sich die Gerichte sehr eingehend mit allen Einwänden auseinander gesetzt haben. "Die Umsetzung ist daher entsprechend den rechtlichen Vorgaben voranzutreiben", hält heute der Strafrechtsexperte Dr. Alois Birklbauer im Rahmen einer Pressekonferenz fest. Dem Verfahren kommt nunmehr keine aufschiebende Wirkung mehr zu.

"Die politisch motivierte öffentliche Erklärung der Umweltministerin, das Projekt zu stoppen, basiert auf keinen rechtlichen Grundlagen. Eine Ministerin ist als Beamtin verpflichtet, die Gesetze einzuhalten. Da ihr die Rechtsordnung im Bereich der Umsetzung von Bundesstraßenprojekten kein Ermessen einräumt, besteht für sie nun auch die Pflicht, die Umsetzung der S 34 entsprechend den erteilten umwelt- und naturschutzrechtlichen Vorgaben voranzutreiben. Alles andere würde einen Amtsmissbrauch darstellen", so Birklbauer. 

Juristin Mag. Vera Kleemann von der Stadtprokuratur präzisiert: "Als zusätzliche Auflage hat der erkennende Richter einzig ein Detailkonzept für die Umsiedlung der Urzeitkrebse gefordert. Aus der positiven Entscheidung des Gerichts geht wörtlich hervor, dass der Bund nach dem Bundesstraßengesetz verpflichtet ist, diese Bundesstraße zu planen und zu errichten, dass ein öffentliches Interesse an der Bundesstraße besteht, und dass der damit verbundene Flächenverbrauch vergleichsweise geringfügig ist. Der konkrete Trassenverlauf der S 34 ist im Bundesstraßengesetz klar verankert."

Wo bleiben die Millionen für St. Pölten

Rund 200 Millionen Euro wurden für das Schnellstraßenprojekt in St. Pölten bereits projektiert. "Dieses Geld ist nun weg, die Verkehrsbelastung in St. Pölten bleibt", hält Bürgermeister Mag. Matthias Stadler fest. Er fordert vom Bund umgehende Lösungen: "Wir wollen S-Bahn und S-Bus für den Zentralraum, zusätzliche Haltestellen und einen zweigleisigen Zugausbau entlang der Nord-Süd-Achse. Außerdem braucht es eine Lösung für den motorisierten Individualverkehr. Nur mit einem Bündel an Maßnahmen können wir den Verkehr aus den Wohngebieten bekommen."

Vizebürgermeister Harald Ludwig richtet seinen Appell an das zuständige Ministerium: "Wo bleiben die Millionen für St. Pöltens Verkehrsentlastung?" Er hält fest: "Wir machen mit dem LUP innerhalb der Stadtgrenzen schon lange unsere Aufgaben, im Zuständigkeitsbereich des Bundes geschieht jetzt aber nichts." Sollte sich das nicht ändern, werde er eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft prüfen lassen, wie Ludwig im Rahmen einer Pressekonferenz festhält. 

Das Stadtoberhaupt appelliert an Umwelt- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler: "Die St. PöltnerInnen haben sich eine Verkehrsentlastung verdient. Betriebe haben sich im Rahmen ihrer Ansiedlung auf die Beschlüsse - vom Landtag bis zum Nationalrat - verlassen und Arbeitsplätze angesiedelt; wer haftet hier für etwaige Folgen? Maßnahmen, die demokratisch beschlossen wurden, müssen umgesetzt werden. So wie die Ministerin sich an Gesetze halten muss, muss auch ich mich an Beschlüsse - etwa zum Generalverkehrskonzept oder zum Masterplan - halten und werde die Interessen der St. PöltnerInnen hier vertreten." 

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