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Städtischer Teuerungsausgleich für einkommensschwache Haushalte

Zwischen 100 und 300 Euro gibt es in den nächsten Monaten für bedürftige St. PöltnerInnen. Die Auszahlung ist sozial gestaffelt und bei 2.100 Euro Einkommen gedeckelt. Hier geht's zum Antragsformular: www.st-poelten.at/teuerungsausgleich

Bürgermeister Stadler in einer Menschenmenge bei der Teuerungsdemo. (Foto: Kalteis)
Am Wochenende nahm Bürgermeister Matthias Stadler noch an der Anti-Teuerungsdemo teil, in der kommenden Gemeinderatssitzung soll ein Entlastungspaket mit einem Volumen von etwa einer Million Euro für einkommensschwache St. PöltenerInnen beschlossen werden. (Foto: Kalteis)

„Wir führen aufgrund der extremen, österreichweit spürbaren Teuerung in den Monaten Oktober und November eine Unterstützungsaktion für Personen mit geringem Einkommen durch. Entsprechende Anträge dazu wurden am 26. September im Gemeinderat beschlossen“, hält Bürgermeister Mag. Matthias Stadler fest.

Die Unterstützungsbeträge sollen schnell jenen helfen, die aktuell besonders unter der Teuerung leiden. Sie werden gestaffelt und einkommensabhängig gewährt: Einpersonenhaushalte bekommen bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.100 Euro einmalig 200 Euro Förderung, bis 1.400 Euro sind es 100 Euro. Bei Mehrpersonenhaushalten liegt die Grenze für 300 Euro Förderung bei 1.600 Euro Einkommen und für 200 Euro bei 2.100 Euro.

Die Abhandlung kann besonders einfach über ein eigenes Online-Formular oder direkt bei der städtischen Sozialhilfe erfolgen. Spätestmöglicher Zeitpunkt für die Beantragung ist der 30. April 2023.

Voraussetzungen & Anrechnung

Berechtige sind alle Personen, die vor Antragsstellung zumindest ein Jahr durchgehend ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten gemeldet haben und auf die die Einkommensgrenzen zutreffen.

Als anrechenbares Einkommen gelten alle Einkünfte aller Personen im gemeinsamen Haushalt (auch Alimente). Nicht zum Einkommen zählen beispielsweise Familienbeihilfe, Pflegegeld, NÖ Wohnbeihilfen oder Wohnzuschüsse.

„Damit diese städtische Unterstützung auch wirklich dort bleibt, wo sie besonders dringend gebraucht wird, wurde im Gemeinderat auch eine Resolution an das Land eingebracht“, so Stadler. Darin wird der Landtag aufgefordert, alle Leistungen von Bund, Ländern und Gemeinden zur Deckung von krisenbedingten Sonder- und Mehrbedarfen bei der Bemessung der Sozialhilfe nicht zu berücksichtigen.

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