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Illegale Mountainbike-Strecke entdeckt

Es wird vermutet, dass Jugendliche in einem kleinen Waldstück am Traisenufer eine Mountainbike-Strecke mit Sprungschanzen und Abfahrten angelegt haben. Dabei handelt es sich um eine illegale Aktion, die im Falle eines Hochwassers zu schweren Schäden in den angrenzenden Siedlungsgebieten führen kann.

Ein illegal errichteter Mountainbike-Trail.
Im schlimmsten Fall könnten die illegal angelegten Mountainbike Strecken bei einem Hochwasser katastrophale Auswirkungen haben. (Foto: Arman Kalteis)
Die Mountainbike-Strecken wurden in einem kleinen Waldstück bei der Julius-Raab-Brücke, hier im Bild am linken Traisenufer, angelegt. (Foto: Arman Kalteis)
Im schlimmsten Fall könnten die illegal angelegten Mountainbike Strecken bei einem Hochwasser katastrophale Auswirkungen haben. (Foto: Arman Kalteis)
Für die Errichtung der Rampen wurde viel Erde umgewälzt, wodurch der Hochwasserschutzdamm beschädigt wurde. (Foto: Arman Kalteis)
Im schlimmsten Fall könnten die illegal angelegten Mountainbike Strecken bei einem Hochwasser katastrophale Auswirkungen haben. (Foto: Arman Kalteis)

Spaziergänger haben die illegal angelegten Mountainbike-Strecken entdeckt und der Stadt gemeldet. Die Trails, wie sie in der Fachsprache genannt werden, befinden sich rechtsufrig der Traisen vor der Julius-Raab-Brücke. Es wurden dabei Schanzen, Löcher und Fahrwege quer durch den Wald errichtet. Es wurden unter anderem auch Löcher in den Hochwasserschutz gegraben. Dies stellt ein erhebliches Risiko im Hochwasserfall durch Unterspülungen sowie durch Verwirbelungen des ankommenden Wassers dar. Demzufolge kann es unter Umständen eine Verschiebung des Hochwasserabflusses und im schlimmsten Fall Überschwemmungen der umliegenden Siedlungen bedeuten. Weiters wird durch diese Bauten Waldboden bzw. Wald zerstört (durch Verdichtung des Bodens, Abgrabungen, Umknicken junger Bäume etc.). Daher ist das Errichten und Befahren der Mountainbike-Strecke ab sofort zu unterlassen. Rechtsgrundlagen bilden das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Forstgesetz 1975.

Stadt um Lösung bemüht

Nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung könnten jedoch Ersatzflächen für einen solchen Mountainbike-Trail gefunden werden. Diesbezüglich müssten sich die Interessenten bei der Baudirektion der Stadt St. Pölten melden. Eine verwaltungsrechtliche Verfolgung ist aber nicht zu befürchten. Die Stadt ist bemüht eine Lösung zu finden, welche für die Mountainbike-Enthusiasten und für die Natur verträglich ist.