Zur Navigation Zum Inhalt

Weniger Wohnungen bei
den WWE-Gründen

Im Norden St. Pöltens - nahe der ehemaligen Glanzstoff - will die Stadt Anteile an der Grundstücksfläche kaufen, wodurch fast ein Drittel des Areals unbebaut bleibt.

Visualisierung mit Luftaufnahme aus dem GIS vom Areal der WWE-Gründe.
Die Stadt möchte die gesamte südliche Fläche der „WWE-Gründe“ sichern und erhalten. So sehen die Pläne zu diesem Vorhaben aus.

In der nächsten Gemeinderatssitzung soll der Grundstein für die Verhandlungen und - in Folge dessen - den Kauf von Anteilen an den sogenannten WWE-Gründen gelegt werden. „Dadurch verringert sich die bebaute Fläche des privaten Bauträgers, wodurch hier fast 200 Wohnungen weniger entstehen“, so Bürgermeister Mag. Matthias Stadler, der diesen Antrag noch im März beschließen möchte.

Stadler hält fest: „Stadt und Land arbeiten in vielen Bereichen eng zusammen. Gemeinsam können wir hier durch eine Einigung die Interessen der Bevölkerung vor Ort noch besser vertreten und uns über zwei Hektar Grundfläche sichern, die im Zuge der aktuellen Vorhaben nicht verbaut werden.“ Damit möchte der Bürgermeister ein klares umweltpolitisches Zeichen setzen und aktiv im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die Rückmeldungen der St. PöltnerInnen reagieren.

30 Prozent sichern, südlichen Teil erhalten

Die Stadt St. Pölten ist aktuell zu 10 Prozent an der WWE Wohn- und Wirtschaftspark Entwicklungsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien beteiligt. Diese ist Eigentümerin von Liegenschaften im Ausmaß von ca. 8 Hektar im Norden von St. Pölten, die von der ehemaligen Glanzstoff-Fabrik erworben wurden. Mitgesellschafter sind unter anderem die NÖ Landeshauptstadt – Planungsgesellschaft m.b.H. und die ECO Plus Beteiligungen GmbH, ebenfalls mit je 10 Prozent.

„Nun soll der Beschluss gefasst werden, dass die Stadt St. Pölten diese beiden Anteile erwirbt und in der Folge eine Realteilung der Liegenschaft unter den Gesellschaftern erfolgen kann. So könnte die Stadt mit 30 Prozent Alleineigentümerin des südlichen Teiles des vorgesehenen Entwicklungsgebietes werden und damit das alleinige Verfügungsrecht ohne Rücksicht auf Mitbesitzer erhalten, womit die städtischen Gestaltungsmöglichkeiten entsprechend gefestigt würden“, erklärt Christoph Schwarz von der städtischen Liegenschaftsverwaltung.