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Information: Fehlende Hausnummer

Im Notfall müssen Blaulichtorganisationen wie Feuerwehr und Rettung rasch den Einsatzort finden - oft zählt jede Sekunde. Leider kommt es immer wieder vor, dass keine Hausnummerntafeln vorhanden sind.
Foto: Josef Vorlaufer
Hausnummerntafeln sind in Niederösterreich Pflicht.

Jeder Gebäudeeigentümer ist gemäß der NÖ Bauordnung verpflichtet, die Hausnummer samt Verkehrsflächenbezeichnung an seinem Objekt anzubringen. Alle Gebäude, die von der öffentlichen Verkehrsfläche nur durch einen Zugang erreichbar sind, erhalten eine gemeinsame Hausnummer. Wenn ein Gebäude von mehreren öffentlichen Verkehrsflächen zugänglich ist, so erhält es für jeden Zugang eine entsprechende Nummer. Die Kosten der Ersichtlichmachung der zugewiesenen Hausnummer samt Verkehrsflächenbezeichnung sowie ihrer Instandhaltung und Erneuerung hat der Gebäudeeigentümer zu tragen.

Schriftliche Anträge für die Bestellung einer Hausnummerntafel bzw. Auskünfte über die Orientierungsnummer (Hausnummer) sind beim Magistrat St. Pölten, Fachbereich Behörden / Baupolizei bei Fr. Hehei bzw. Fr. Schröder unter der Tel. Nr. 02742/ 333 DW 2190 bzw. DW 2191 zu stellen.

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Foto: Arman Kalteis
Bürgerservice Info

Feiertags-Öffnungszeiten

Das Bürgerservice-Team ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da, am 23. und 30. Dezember bis 15 Uhr, an den anderen Tagen zu den normalen Öffnungszeiten. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember, sowie am 1. und 6. Jänner bleibt das Rathaus geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Des Weiteren ist an diesen Tagen auch das Tourismus- und Marketingservice am Rathausplatz geschlossen. Ansonsten gelten im Tourismusbüro die Öffnungszeiten wie auf der Webseite ersichtlich: www.stpoeltentourismus.at/kontakt

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten!