Parken

Kurzparkzonen

In folgenden Bereichen der Stadt St. Pölten ist für das Parken eine Gebühr zu entrichten

Foto: Google Maps
Foto: Google Maps

 

Die gebührenpflchtige Kurzparkzone in der Landeshauptstadt St. Pölten umfasst folgende Bereiche

Im Innenstadt-Bereich wird die gebührenpflichtige Kurzparkzone von folgenden Straßenzügen begrenzt, die selbst aber nicht mehr gebührenpflichtig sind:

Schießstattring, Schulring, Rennbahnstraße und Eybnerstraße. Ausgenommen sind auch die als Fußgänger- und Begnungszone gekennzeichneten Straßen.

Außerhalb der Innenstadt sind folgende Bereiche gebührenpflichtig:

Gewerkschaftsparkplatz
Parkplatz im Kreuzungsbereich Mühlweg - Propst Führer-Straße
In der Propst Führer-Straße zwischen Mühlweg und Kremser Landstraße
an der Westseite der Kremser Landstraße zwischen Propst Führer-Straße und Maximilianstraße und 
in der Kerensstraße (vor Gebäude Blutbank, Propst Führer-Straße 11)

Kurzparkzone

Montag - Freitag 08 - 12 und 13 - 18 und
Samstag 08 - 12 Uhr

Kurzparkzonenabgabe: 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde zu entrichten.
Die Standorte der Parkscheinautomaten finden Sie hier.

Die maximale Parkdauer liegt bei drei Stunden - mit Ausnahme des Gewerkschaftsparkplatzes - hier liegt die maximale Parkdauer bei 90 Minuten. Die Überwachung erfolgt durch Organe der G4S. Diese ist auch für Ihre Beschwerden und Einsprüche gegen Organstrafverfügungen zuständig.

Kontakt

G4S Secure Solutions GmbH

Ober-Grafendorfer Straße 20
3100 St. Pölten
Tel.: 0503150 2000
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. von 07 - 15 Uhr
Fr. von 07 - 12 Uhr (an Werktagen)

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Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.