Die gebührenpflchtige Kurzparkzone in der Landeshauptstadt St. Pölten umfasst folgende Bereiche
Im Innenstadt-Bereich wird die gebührenpflichtige Kurzparkzone von folgenden Straßenzügen begrenzt, die selbst aber nicht mehr gebührenpflichtig sind:
Schießstattring, Schulring, Rennbahnstraße und Eybnerstraße. Ausgenommen sind auch die als Fußgänger- und Begnungszone gekennzeichneten Straßen.
Außerhalb der Innenstadt sind folgende Bereiche gebührenpflichtig:
Gewerkschaftsparkplatz
Parkplatz im Kreuzungsbereich Mühlweg - Propst Führer-Straße
In der Propst Führer-Straße zwischen Mühlweg und Kremser Landstraße
an der Westseite der Kremser Landstraße zwischen Propst Führer-Straße und Maximilianstraße und
in der Kerensstraße (vor Gebäude Blutbank, Propst Führer-Straße 11)
Kurzparkzone
Montag - Freitag 08 - 12 und 13 - 18 und
Samstag 08 - 12 Uhr
Kurzparkzonenabgabe: 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde zu entrichten.
Die Standorte der Parkscheinautomaten finden Sie hier.
Die maximale Parkdauer liegt bei drei Stunden - mit Ausnahme des Gewerkschaftsparkplatzes - hier liegt die maximale Parkdauer bei 90 Minuten. Die Überwachung erfolgt durch Organe der G4S. Diese ist auch für Ihre Beschwerden und Einsprüche gegen Organstrafverfügungen zuständig.
Kontakt
G4S Secure Solutions GmbH
Ober-Grafendorfer Straße 20
3100 St. Pölten
Tel.: 0503150 2000
Öffnungszeiten:
Mo. - Do. von 07 - 15 Uhr
Fr. von 07 - 12 Uhr (an Werktagen)