Umwelt

Poolwasser

Foto: pixabay
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Die Tage werden kürzer, die Temperaturen sinken und die Badesaison im eigenen Garten neigt sich langsam dem Ende zu. Zeit sich über das Einwintern des eigenen Pools Gedanken zu machen. Abgesehen von der Reinigung des Beckens und der Versorgung der Filteranlage, stellt sich eine wichtige Frage:

Wohin mit dem nicht mehr benötigten Poolwasser?

Zunächst ist entscheidend, welche Mittel während der Badesaison zur Wasseraufbereitung verwendet wurden. Poolwasser enthält Desinfektionsmittel, Biozide und Aufbereitungshilfsmittel. Auf keinen Fall darf das Wasser aus dem Pool direkt ins Grundwasser (ohne Bodenpassage) oder ins nächste Fließgewässer abgeleitet werden. Das Einleiten in den nächstbesten Sickerschacht ist ebenso strikt verboten wie das Auspumpen in einen Bach. Wer dies tut, riskiert Schadensansprüche und empfindliche Strafen.

Einleitung in den Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal

Anfallende Filter-, Spül- und Reinigungswässer, die mit Schmutzstoffen und Rückständen der Wasseraufbereitung (Chlorgehalt größer als 0,05 mg pro Liter) belastet sind, sind in den Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal einzuleiten. Das Ableiten in Sickerschächte oder in den Regenwasserkanal, ist verboten, da es für die Umwelt schädlich ist.

Beckenwässer, die Überwinterungszusätze oder biozide Chemikalien (wie z. B. Algenbekämpfungsmittel – „Algizide“) besonders auf Basis von Kupfer- und Silbersalzen sowie mehr als 300 g Salz/m³ (Natriumchlorid, in sogenannten Solebädern) enthalten, dürfen grundsätzlich nicht versickert werden, sondern sind in Abstimmung mit der örtlichen Kanalbehörde in das öffentliche Schmutzwassernetz einzuleiten. Im Bereich der Vakuumentwässerung Pottenbrunn ist keine Einleitung möglich.

Versickerung auf Eigengrund

Beckenwasser kann unter bestimmten Voraussetzungen auf dem eigenen Grundstück versickert werden: Das entsprechende Grundstück darf sich nicht in einem geschützten Bereich befinden - beispielsweise Grundwasserschutz- oder Schongebiet. Für die Poolpflege wurden handelsübliche Produkte verwendet.

Bei der Versickerung auf Eigengrund wird das Wasser über eine Tauchpumpe – am besten auf einer Wiese, einem Strauchbeet etc. – langsam verteilt, damit das Wasser im Boden versickert kann und es nicht zum oberflächlichen Abfluss kommt. Der Aktivchlorgehalt im Badewasser darf dabei nicht höher als 0,05 mg pro Liter sein. Nach dem letzten Zusatz von Desinfektionsmitteln sollten mindestens 48 Stunden abgewartet und der Chlorgehalt gemessen werden, etwa mit einem DPD-Colorimeter. Am einfachsten senkt man den Chlorgehalt, indem man einige Zeit (mindestens 10 Tage) vor dem Ablassen keine Chlormittel mehr verwendet.

Beckenwasser mit mehr als 300 g Salz pro Kubikmeter, Überwinterungszusätzen oder biozide Chemikalien (wie Algenbekämpfungsmittel), darf nicht versickert oder in ein Gewässer abgeleitet werden. Solche Salzdosierungen oder Zusätze sollten generell nicht verwendet werden, vor allem wenn eine Einleitung in einen Kanal nicht möglich ist.

Zu beachten ist auch, dass beim Versickern das Poolwasser nicht auf die Straße oder zum Nachbarn abgeleitet wird. Ist die Grundfläche zu klein oder der Boden nicht ausreichend sickerfähig, sollte man das Auspumpen auf mehrere Tage verteilen.

Abpumpen in den Kanal oder in die eigene Kleinkläranlage

Besteht für Sie nicht die Möglichkeit das Poolwasser auf Eigengrund versickern zu lassen, können Sie beim Kanalbetreiber ansuchen, ob sie das Wasser in den Kanal ablassen dürfen. Leiten Sie das Poolwasser ohne Bewilligung ein, machen Sie sich strafbar und verursachen eventuell Probleme in der Kläranlage. Besteht kein Kanalanschluss, kann man anfragen, ob man das belastete Wasser in ein Fass abgepumpt zur Kläranlage bringen darf. Auf keinem Fall dürfen Sie das Poolwasser in einen Sickerschacht oder einen Bach einleiten.

Bei der Einleitung in die eigene Kleinkläranlage ist darauf zu achten, dass nur so viel eingeleitet wird wie hydraulisch auch verkraftet werden kann.

Das Entsorgen von Beckenwässern in einen Vakuumkanal ist grundsätzlich nicht zulässig, da dies zu Überlastung der Anlage führen kann und auch unnötig Energie verbraucht. Für Informationen zum Vakuumkanal steht Ihnen die Magistratsabteilung Abwasserentsorgung zur Verfügung.

Pool reinigen – aber wie?

Bei Folienpools sollten Sie, um die Lebensdauer Ihrer Folie zu verlängern, auf den Einsatz von Hochdruckreinigern verzichten. Für den meisten Schmutz reicht der Einsatz von warmem Wasser. Für die Beseitigung von hartnäckigem Schmutz sollten Sie unbedingt phosphatfreie und biologisch abbaubare Mittel verwenden.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie aggressive Reinigungsmittel verwenden, dürfen Sie das Reinigungswasser erst abpumpen, wenn sein PH-Wert neutralisiert worden ist. Verwenden Sie dazu den handelsüblichen ph-Wert Senker. Andernfalls riskieren Sie, dass Sie Ihre Pflanzen schädigen und das Grundwasser verschmutzen.

Überdenken Sie den Einsatz von sogenannten Überwinterungsmittel. Diese enthalten zumeist sogenannte Quats (Ammoniumverbindungen), die als Algizide eingesetzt werden. Erfahrungsgemäß ist der Einsatz dieser Mittel aber nicht erforderlich und sollte, wenn kein Kanalanschluss vorhanden ist, unterbleiben.

Wohin mit den Schwimmbadchemikalien?

Reste von Schwimmbadchemikalien dürfen unter keinen Umständen (auch nicht verdünnt!) in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation oder auf sonstige Weise in die Umwelt „entsorgt“ werden. Nicht mehr benötigte Schwimmbadchemikalien geben Sie bitte als Problemabfall bei den Wertstoffsammelzentren ab.


Kontakt

Abwasserverband an der Traisen
Rathausplatz 1
3100 St. Pölten
Tel. +43 2742 333 2447
E-Mail: christian.liendl@st-poelten.gv.at

Abwasserentsorgung
Weiterner Straße 40
3100 St. Pölten
Tel. +43 2742 333 3627
E-Mail: abwasserentsorgung@st-poelten.gv.at