Bürgerservice
-
Wasserqualität
Die Untersuchungsbefunde über das Trinkwasser ergaben stets aus allen Anlagen einwandfreies TrinkwasserDie Wasserqualität der Stadt wird regelmäßig von einer Lebensmitteluntersuchungsanstalt untersucht und unterliegt überdies der ständigen Kontroll…
-
I. Magistratsdirektion
MagistratsdirektorMag. Thomas DewinaRathaus, 1. StockRathausplatz 13100 St. PöltenTel.: +43 2742 333-2000E-Mail: magistratsdirektion@st-poelten.gv.at
-
Öffnungszeiten
Bürgerservice und Einwohnerangelegenheiten(Bürgerservicestelle, Fundamt, Meldeamt, Niederlassungsbehörde, Passamt, Staatsbürgerschaft und Standesamt)
-
Wasserversorgung in St. Pölten
Wir sind in St. Pölten in der glücklichen Lage, über reiche und qualitativ hochwertige Wasserressourcen zu verfügen.Das städtische Wasserwerk zapft die "Ur-Traisen" an und gewinnt daraus das Trinkwasser.Das Wasserwerk verfügt über zwei Brunnenfelde…
-
Behördenwege bei Namensänderungen
Eine Namensänderung und ein geänderter Familienstand erfordern eine Reihe von Behördenwegen.
-
Berechnung der Aufschließungsabgabe
Die Aufschließungsabgabe können Sie relativ einfach selbst berechnenDie Aufschließungsabgabe wird berechnet als Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz.
-
Änderung von Vor- oder Familiennamen
Für eine Änderung des Namens müssen gesetzlich vorgegebene Gründe erfüllt werden.
-
Familiennamen der Ehegatten
Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten gemeinsamen Familiennamen.
-
Lage der Wasserleitungen
Die Lage der Wasserleitungen wird in Bestandsplänen M 1 : 500 eingetragen und aktualisiert.
-
Grundstücksteilung im Bauland
Änderungen von Grundstücksgrenzen im Bauland müssen bei der Baubehörde angezeigt werden.Das Ansuchen um Bewilligung der Änderung der Grundstücksgrenzen muss von allen betroffenen Grundstückseigentümern unterschrieben sein.Diesem Ansuchen ist ein Te…