Todesfall

Familienhospizkarenz

Foto: pixabay
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Im Rahmen der Familienhospizkarenz haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sterbende Angehörige sowie ihre im gleichen Haushalt lebenden schwerst erkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum zu begleiten.


Für Arbeitnehmer stehen folgende Varianten zur Auswahl:

  • Herabsetzung der Arbeitszeit
  • Änderung der Arbeitszeit (z.B. Frühdienst auf Spätdienst)
  • Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts (=Karenz)

Sterbebegleitung kann für nachstehend angeführte Personen beantragt werden:

  • Ehegatten
  • Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, Wahlkinder und PflegekinderLebensgefährten
  • Geschwister
  • Schwiegereltern und Schwiegerkinder

Tipp

Weitere Informationen hiezu erhalten Sie unter www.help.gv.at
oder auf den Familienhospizkarenz-Seiten des Sozialministeriums.

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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.