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Gebührenbefreiung

Foto: pixabay
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Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.

Auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) wird über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.

Kontakt

GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien

Service Hotline +43 810001080 (Mo .- Fr. 08.00 - 21.00 Uhr, Sa. 09.00 - 17.00 Uhr)
Fax: +43 50200-300
E-Mail: gis.office@orf-gis.at
Web: www.orf-gis.at

Tipp

Weitere Informationen erhalten Sie im ORF Teletext, Seite 788, oder unter www.help.gv.at.