Hilfe, Unterstützung und Förderung

Gebührenbefreiung

Foto: pixabay
Foto: pixabay

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden.

Auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) wird über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.

Kontakt

GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien

Service Hotline +43 810001080 (Mo .- Fr. 08.00 - 21.00 Uhr, Sa. 09.00 - 17.00 Uhr)
Fax: +43 50200-300
E-Mail: gis.office@orf-gis.at
Web: www.orf-gis.at

Tipp

Weitere Informationen erhalten Sie im ORF Teletext, Seite 788, oder unter www.help.gv.at.

×
Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
Bürgerservice

Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.