Nachbarn

Ballsport

Foto: Pixabay
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Sollte es einmal passieren, dass ein Ball in Nachbars Garten landet:

Zur rechtlichen Situation: Ein Ball, der über den Zaun zum Nachbarn fliegt, darf nur mit dessen Erlaubnis geholt werden, andernfalls es sich um eine Besitzstörung handelt. Der Nachbar ist rechtlich auch nicht verpflichtet, den Ball wieder herauszugeben.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft sollte man von derartigem Verhalten jedoch Abstand nehmen.

 

 

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Foto: Arman Kalteis
Bürgerservice Info

Feiertags-Öffnungszeiten

Das Bürgerservice-Team ist auch zwischen den Feiertagen für Sie da, am 23. und 30. Dezember bis 15 Uhr, an den anderen Tagen zu den normalen Öffnungszeiten. Am 24., 25., 26. und 31. Dezember, sowie am 1. und 6. Jänner bleibt das Rathaus geschlossen und es findet kein Parteienverkehr statt.

Des Weiteren ist an diesen Tagen auch das Tourismus- und Marketingservice am Rathausplatz geschlossen. Ansonsten gelten im Tourismusbüro die Öffnungszeiten wie auf der Webseite ersichtlich: www.stpoeltentourismus.at/kontakt

Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten!