Lebensbestätigung

Ausstellung von Lebensbestätigungen

Lebensbestätigungen können bei jedem Standesamt in Österreich beantragt werden. Voraussetzung ist, dass jene Person, für welche die Bestätigung ausgestellt werden soll, persönlich beim Standesamt unter Vorlage eines Lichtbildausweises erscheint. In begründeten Fällen kann hiervon abgesehen werden, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die betroffene Person am Leben ist (Bestätigung durch eine Behörde, einen Notar oder ggf. eine Pflegeeinrichtung).

Bei Vorliegen eines ausländisches Formulares, in welchem eine Bestätigung verlangt wird, dass eine Person noch am Leben ist, kann das Standesamt dieses mit einem Stempel versehen und somit bestätigen. In diesem Fall erfolgt keine Eintragung in das Zentrale Personenstandsregister.

 

Kontakt

Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Standesamt St. Pölten

  • Rathausplatz 1
  • 3100 St. Pölten

  • Tel: +43 2742 333-2020
  • E-Mail: standesamt@st-poelten.gv.at

  • Weitere Informationen:

    Öffnungszeiten:
    Mo. von 7.30 bis 15 Uhr, Di. von 7.30 bis 18 Uhr, Mi. und Do. von 7.30 bis 15 Uhr und Fr. von 7.30 bis 12 Uhr

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