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Vergabe von Marktplätzen

Foto: Rlebnisreich
Foto: Rlebnisreich

Sie haben Interesse an der Führung eines Marktstandes? Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Grundsätzlich ist jedermann berechtigt, Waren auf den St. Pöltner Märkten anzubieten.

Einige Bedingungen müssen jedoch erfüllt werden

  • die angebotenen Waren müssen der St. Pöltner Marktordnung entsprechen
  • Sie müssen den Auszug aus dem Gewerberegister (Gewerbeschein) vorlegen oder einen Nachweis der landwirtschaftlichen oder privaten gärtnerischen Eigenproduktion von einer Gemeinde erbringen
  • natürlich müssen die gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. Hygienebestimmungen, Preisauszeichnung, Produkt- und Qualitätskennzeichnung beachtet werden
  • schließlich müssen Sie auf die örtlichen Gegebenheiten und das allgemeine Erscheinungsbild des Marktes Bedacht nehmen


Wir ersuchen vor der erstmaligen Beschickung eines St. Pöltner Marktes unbedingt das Einvernehmen mit dem Marktamt herzustellen.

Die Vergabe der Marktplätze erfolgt durch mündliche Zuweisung und gilt für den jeweiligen Markttag.

Kontakt

Märkte und Lebensmittel

Heßstraße 6, 3. Stock DG
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-3301 oder +43 664 6100099
Fax: +43 2742 333-3309
E-Mail: marktamt@st-poelten.gv.at