Zur Navigation Zum Inhalt

Wahllokale künftig barrierefrei

Die Novelle der Nationalratswahlordnung – gültig ab 1. Jänner 2024 – sieht unter anderem die Barrierefreiheit für alle Wahllokale vor. Ebenso sieht die Novelle vor, dass es künftig keine Gemeindewahlbehörde in Statutarstädten mehr geben wird.

Im Oktober trat die Gemeindewahlbehörde zu ihrer historisch letzten Sitzung unter der Leitung von Vizebürgermeister Harald Ludwig zusammen. (Foto: Josef Vorlaufer)
Im Oktober trat die Gemeindewahlbehörde zu ihrer historisch letzten Sitzung unter der Leitung von Vizebürgermeister Harald Ludwig zusammen. (Foto: Josef Vorlaufer)

Um die Barrierefreiheit bei künftigen Wahlen zu gewährleisten hat der Leiter des Wahlamtes Wolfgang Strasser ein umfassendes Konzept ausgearbeitet. Die Beschlüsse über die notwendige Verlegung von Wahllokalen sowie die Neuaufteilung der Sprengel wurden bei der Sitzung allesamt einstimmig gefasst.

65 statt bisher 72 Wahlsprengel

Etwa 25 der bisher in Verwendung stehenden Wahllokale müssen verlegt werden, um die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können. Durch die Verlegung der Wahllokale kommt es in einigen Bereichen zu einer Änderung der Zugehörigkeit zu den Wahlsprengeln. Aufgrund der Reform gibt es nunmehr 65 Wahlsprengel statt bisher 72. Bei der Umstrukturierung wurde besonders darauf geachtet, dass die Wege der Bürger:innen am Wahlsonntag so kurz als möglich sind und die Wahllokale bequem erreichbar sind.
Die Gesetzesnovelle sieht neben der Verlegung der Wahllokale an geeignetere Orte weitere Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit vor. Im Wahlamt werden derzeit die Konzepte dafür entwickelt, um beim nächsten Urnengang die gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können.

Harmonisierung bei Zahl der Wahlberechtigten

Die Änderung der Wahlsprengel ermöglicht eine effizientere Tätigkeit der Sprengelwahlbehörden und sorgt dafür, dass in den meisten Wahlsprengeln annähernd gleich viele Wahlberechtigte zugeteilt sind.
Ob sich die Zugehörigkeit zum Wahlsprengel geändert hat, wird für die Wähler:innen aus der Verständigung über den nächsten Wahltermin ersichtlich sein. Die Aufgaben der Gemeindewahlbehörde werden in der Landeshauptstadt von der Bezirkswahlbehörde St. Pölten-Stadt übernommen werden.

zur Kategorie

Die schlanke Verwaltungsstadt  

Die schlanke Verwaltungsstadt entwickelt aktiv und vorausschauend zeitgemäße, durchgängig durch digitale Werkzeuge unterstützte Verwaltungsabläufe und Behördenwege entlang der Bedürfnisse der Bürger*innen. (mehr dazu)