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Die ID Austria löst die Handy-Signatur ab

Am 5. Dezember 2023 startet der reguläre Betrieb der ID Austria. Die Pilotphase der ID Austria, und somit der Parallelbetrieb von Handy-Signatur und ID Austria endet am 4. Dezember 2023.

Die Handy-Signatur wird auf ID Austria umgestellt. (Foto: Josef Vorlaufer)
Die Handy-Signatur wird auf ID Austria umgestellt. (Foto: Josef Vorlaufer)

Ab diesem Tag wird für die Anmeldung bei Web- und App-Services, für die bislang die Handy-Signatur verwendet werden konnte, stattdessen die ID Austria benötigt. Nutzer:innen einer Handy-Signatur müssen diese auf eine ID Austria umstellen, um Services weiterhin nutzen zu können. Das kann einfach und bequem über einen Online-Prozess vorgenommen werden. Die technische Voraussetzung ist ein Mobiltelefon mit Gesichtserkennung und/oder Fingerprint.

Wie funktioniert der Umstieg?

Der Umstieg auf ID Austria erfolgt in zwei Schritten: Der Wechsel zur ID Austria mit Basisfunktion ermöglicht denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur und wird automatisch bei einer Anmeldung bei einem der Web- oder App-Services ab 5. Dezember 2023 durchgeführt.
Für die Aufwertung zur ID Austria mit Vollfunktion – mit ihren neuen Funktionen wie etwa Ausweise am Smartphone – gibt es zwei unterschiedliche Varianten. Entscheidend ist, ob die ursprüngliche Ausstellung der Handy-Signatur durch eine behördliche Registrierung (und damit eine behördliche Identifizierung) stattgefunden hat.
Wurde die Handy-Signatur behördlich registriert (z.B. via Magistrat, FinanzOnline), kann sie jederzeit online durch die Eingabe der Dokumentennummer eines gültigen österreichischen Reisepasses oder Personalausweis zur ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden. Die Aufwertung wird im Zuge der Umstellung auf ID Austria mit Basisfunktion als zweiter Schritt angeboten.
Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert (z.B. via A1, Postamt), ist für die Aufwertung auf die Vollfunktion der ID Austria ein Behördengang erforderlich.
Man kann sich bequem online einen Termin beim Passamt der Stadt St. Pölten reservieren, um die e-ID registrieren zu lassen. Fremde Staatsangehörige müssen die elektronische Identität bei der Landespolizeidirektion beantragen.

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