Stimmberechtigte können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Montag, 6. November 2023 bis (einschließlich) Montag, 13. November 2023 in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung kann auch online (www.bmi.gv.at/volksbegehren) bis 13. November 2023 – 20 Uhr, getätigt werden. Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 2. Oktober 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für die Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Eintragungsort: Rathaus St. Pölten, Rathausplatz 1, EG, Bürgerservice- und Einwohnerangelegenheiten
Öffnungszeiten:
Montag, 6. November 2023, von 8 bis 16 Uhr
Dienstag,7. November 2023, von 8 bis 20 Uhr
Mittwoch, 8. November 2023, von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag, 9. November 2023, von 8 bis 16 Uhr
Freitag, 10. November 2023, von 8 bis 16 Uhr
Samstag, 11. November 2023 – geschlossen
Sonntag, 12. November 2023 - geschlossen
Montag, 13. November 2023, von 8 bis 16 Uhr