Vor der Geburt

Mutter-Kind-Pass

Der Mutter-Kind-Pass ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, die darin vorgesehenen Untersuchungen und Befunde sind jedoch wichtige Vorsorgen für Mutter und Kind.

Foto: pixabay
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Bitte beachten Sie

Der Mutter-Kind-Pass bildet die Grundlage für den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Frauenarzt.

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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
Bürgerservice

Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.