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St. Pöltens Zukunft als Produktionsstandort sichern

Mit einem innovativen Fördermodell schafft die niederösterreichische Landeshauptstadt einzigartige Rahmenbedingungen für Industriebetriebe am Standort St. Pölten. Für die nachhaltige Schaffung von neuen Industriearbeitsplätzen werden 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. 

St. Pöltner Rathaus, © Werner Jäger
St. Pöltner Rathaus, © Werner Jäger

Industriestandort

„Mit über 60 Prozent tragen Industriebetriebe zur regionalen Wertschöpfung bei und sind somit ein wichtiger Impulsgeber für Zulieferfirmen und Kunden. Durch die Digitalisierung in der Produktion werden Industriebetriebe vor große Herausforderungen gestellt. Gleichzeitig ist es das Ziel, eine leistungsfähige Industrie zu erhalten und die Industriequote zu steigern.

Um Industriebetriebe nachhaltig an den Standort zu binden, bzw. einen Standortvorteil für Betriebsansiedlungen zu gewährleisten, wurde im Gemeinderat eine Förderrichtlinie mit dem Titel „St. Pöltens Zukunft als Produktionsstandort sichern“ beschlossen.

Das Fördermodell im Detail

„Als Grundvoraussetzung für eine Förderung muss mit dem Projekt ein wesentlicher regionaler Beschäftigungseffekt verbunden sein, wobei durch das Vorhaben zumindest 20 neue Arbeitsplätze geschaffen werden müssen. Der geförderte Beschäftigtenstand muss außerdem vier Jahre beibehalten werden.

Förderungswerber können nur große Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU sein, die im Bereich Industrie tätig und im Besitz einer aufrechten Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung sind. Der in St. Pölten neu angesiedelte Betrieb muss dabei nicht selbst der industriellen Fertigung dienen, jedoch als (gegebenenfalls in eine eigene Konzerngesellschaft ausgelagerter) Unternehmensteil zumindest Hilfsfunktionen zur industriellen Fertigung erfüllen (z.B. Beschaffung, Vertrieb, Logistik).

Die Stadt St. Pölten stellt insgesamt 500.000 als Förderungsmittel zur Verfügung. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung beträgt 6.000 Euro pro zusätzlich geschaffenen Arbeitsplatz und ist mit insgesamt 200.000 Euro pro Förderungsansuchen limitiert. Für Teilzeitarbeitsplätze wird die Förderung aliquot angerechnet.

Die Prüfung der einzelnen Förderungsanträge erfolgt durch die Abteilung Zukunftsentwicklung, Wirtschaft und Marketing des Magistrats St. Pölten.

Informationen über die genauen Bestimmungen, Abwicklung des Förderungsverfahrens, aber auch über die Pflichten der Förderungswerber erhalten Sie in den Förderrichtlinien.