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Eintragungsverfahren für Volksbegehren

Noch bis 29. Juni 2020 laufen die Eintragungsverfahren für folgende fünf Volksbegehren:

• „Asyl europagerecht umsetzen“
• „EURATOM-Ausstieg Österreichs“
• „Smoke – JA“
• „Smoke – NEIN“
• „Klimavolksbegehren“

Stadtmuseum. (Foto: Josef Vorlaufer)
Die Eintragungen für die Volksbegehren können im Stadtmuseum vorgenommen werden. (Foto: Josef Vorlaufer)

 

Stimmberechtigte können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von Mo., 22. Juni 2020 bis einschließlich Mo, 29 Juni 2020 in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).
Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 25. Mai 2020 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Im Magistrat der Stadt St. Pölten können Eintragungen während des Eintragungszeitraums im Stadtmuseum (EG), Prandtauerstraße 2, 3100 St. Pölten an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:
Montag, 22. Juni 2020, von 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 23. Juni 2020, von 8 bis 20 Uhr
Mittwoch, 24. Juni 2020, von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag, 25. Juni 2020, von 8 bis 20 Uhr
Freitag, 26. Juni 2020, von 8 bis 16 Uhr
Samstag, 27. Juni 2020, von 8 bis 12 Uhr
Sonntag, 28. Juni 2020, geschlossen
Montag, 29. Juni 2020, von 8 bis 16 Uhr
Online kann eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (29. Juni 2020), 20 Uhr durchgeführt werden.

Aufgrund der „Corona-Pandemie“ ist eine Verschiebung der anliegenden Volksbegehren durch Erlass des Innenministers möglich.