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So funktioniert die Starthilfe für St. Pölten

Die Stadthilfe geht in die zweite Runde. Für einen Einkauf bei einem St. Pöltner Unternehmen gibt es pro Haushalt bis zu 20 Euro retour. Nachfolgend gibt es alle Informationen zur Abwicklung.

Bürgermeister Matthias Stadler mit "Stadthilfe"-Schild vor einem Auto am Rathausplatz. (Foto: Arman Kalteis)
Ende Mai präsentierte Bürgermeister Mag. Matthias Stadler die Aktion "Stadthilfe" als Starthilfe nach der Coronakrise für St. Pölten und seine Wirtschaft. Die Aktion geht nun in die zweite Runde. (Foto: Arman Kalteis)

Bereits ab 1. Oktober können Rechnungen für diese Aktion gesammelt und ab 15. Oktober 2020 hier  eingereicht werden.

Worauf muss ich achten?

  • Verwendet werden kann ein Beleg aus dem Zeitraum 1. Oktober bis 15. Dezember 2020, der von einem St. Pöltner Betrieb ausgestellt wurde.
  • Alle Rechnungen von Unternehmen in St. Pölten können eingereicht werden - egal ob Friseur, Apotheke, Kaffeehaus oder Elektrofachhandel etc.
  • Die Höhe der Rechnung muss mindestens 20 Euro betragen, um eine Rückerstattung von 20 Euro zu erhalten. Der Rechnungsbetrag kann aber natürlich auch höher sein.
  • Pro Haushalt (Haupt- oder Nebenwohnsitz in St. Pölten) kann eine Auszahlung beantragt werden.
  • Ab 15. Oktober 2020 können diese Belege hier (Sie werden zum Eingabeformular weitergeleitet) eingereicht werden. Der letzte Tag der Einreichung ist der 15. Dezember 2020.
  • Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Sie eine Bestätigung.
  • Bei Fragen oder Unklarheiten gibt es auch telefonische Unterstützung: 02742/333-2222. Durch drücken der Taste 3 kommen Sie direkt zu einem Mitarbeiter.
  • Sollten Sie über kein Konto verfügen bzw. sonstige Fragen haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Hotline. Sämtliche von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich für diese Aktion verwendet. Alle nicht für die Buchhaltung relevanten Daten werden selbstverständlich im Anschluss gelöscht. Die vollständigen Datenschutzbestimmungen sind hier  zu finden.

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