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Mehr Platz und keine Schanigartengebühr in St.Pölten

Um einen gezielten Beitrag zur Belebung der Innenstadt zu leisten und der Wirtschaft unter die Arme zu greifen, möchte Bürgermeister Matthias Stadler heuer auf die Gastgartengebühr verzichten.

Luftansicht des St. Pöltner Rathausplatzes im Sommer mit Schanigärten. (Foto: Jäger)
Ab 15. Mai dürfen Gastronomiebetriebe wieder aufsperren. In St. Pölten soll auch den beliebten Schanigärten der nötige Platz und Abstand eingeräumt werden, die Gebühr für heuer entfällt. (Foto: Jäger)

Rechtzeitig mit der Öffnung der Lokale wird die Stadt eine schnelle und unbürokratische Hilfeleistung zur Belebung der Wirtschaft anbieten: Die GaststättenbetreiberInnen sollen heuer keine Gebühr mehr für ihre Schanigärten bezahlen müssen. Ein entsprechender Antrag dafür soll bereits in der nächsten Sitzung des Gemeinderates (rückwirkend ab 15. Mai) eingebracht werden. Um möglichst keine Sitzplätze weggelassen zu müssen, erlaubt die Stadt für heuer eine flächenmäßige Ausweitung der Gastgärten, um den nötigen Abstand zwischen den Tischen zu gewährleisten.

Gute Frequenz hilft allen

Bürgermeister Mag. Matthias Stadler hält fest: „Wir freuen uns schon alle auf die Schanigartensaison in unseren Lieblingsgaststätten. Das Sitzen im Freien ist ja laut Experten auch sinnvoller, als drinnen. Wir wollen die positive Entwicklung in der Innenstadt aus den Vorjahren weitertragen und diese Aktion mit allen Beteiligten umsetzen. Dabei hoffen wir auf ein gutes Einvernehmen unter den jeweiligen Nachbarn, denn eine gute Frequenz in der Innenstadt hilft allen. Eine Win-Win-Situation für Wirtschaft und KonsumentInnen. Wer schnell hilft, hilft doppelt – daher soll diese Maßnahme auch umgehend in Kraft treten.“
Stadler präzisiert weiters: „Weil die Anzahl der Verabreichungsplätze grundsätzlich nicht vergrößert wird, ist auch der AnrainerInnenschutz mit dieser Lösung gesichert. Mindestdurchfahrtsbreiten werden natürlich eingehalten.“

Die Ansuchen können ab sofort beim Magistrat (Anlagenbehörde) elektronisch, schriftlich oder persönlich nach Terminvereinbarung eingebracht werden.