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Pflasterungsarbeiten in der Domgasse und Herrengasse

Die Pflasterungsarbeiten in der Domgasse und Herrengasse sollen ab 20. April, unter der Einhaltung Sicherheitsvorschriften die aufgrund der Covid-19 Situation derzeit gelten, wieder aufgenommen werden. Die Einbautenerneuerung in der südlichen Kremser Gasse und nördlichen Schreinergasse wird auf 2021 verschoben.

Herrengasse St. Pölten. (Foto: Corina Muzatko
Die Pflasterungsarbeiten in der Herrengasse und Domgasse sollen ab 20. April wieder aufgenommen werden. (Foto: Corina Muzatko

Die Neugestaltung der Fußgängerzone wurde bereits im Jahr 2017 mit der Leitungserneuerung der nördlichen Kremser Gasse begonnen und wird seit diesem Zeitpunkt abschnittsweise in einzelnen Jahresetappen fortgeführt. Für das Jahr 2020 wurden bereits mit den Bauarbeiten für die Pflasterungsarbeiten in der Domgasse und Herrengasse begonnen, die aufgrund der Covid-19 Situation mit Mitte März vorübergehend eingestellt wurden. Derzeit organisiert die ausführende Baufirma sämtliche Materialien und Schutzausrüstungen für die Einhaltungen der Sicherheitsvorschriften zur Weiterführung der Bauarbeiten.

Ab 20. April wird gepflastert

Nach derzeitigem Stand werden in der kommenden Woche die Materialien angeliefert, sodass die Bauarbeiten mit 20. April fortgeführt werden können. Nachdem durch die Pandemie eine Baueinstellung von 5 Wochen erfolgte, ist nun eine Fertigstellung dieses Bauloses mit Mitte August 2020 vorgesehen.

Einbautenerneuerung auf 2021 verschoben

Gleichzeitig wäre für heuer eine Einbautenerneuerung in der südlichen Kremser Gasse und nördlichen Schreinergasse vorgesehen. Der Baubeginn dieser Arbeiten wurde mit 14. April, die Fertigstellung dieser Arbeiten mit Ende Oktober projektiert. Da aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zur Bekämpfung bzw. Eindämmung der Pandemie die Geschäftslokale seit mittlerweile 4 Wochen geschlossen haben und zu einem überwiegenden Teil ab 14. April wieder öffnen dürfen, wurde seitens der Stadt und der Leitungsträger beschlossen, diese Arbeiten heuer nicht durchzuführen und gänzlich auf das Jahr 2021 zu verschieben.

Rücksicht auf UnternehmerInnen und Schutzbestimmungen

Damit soll bewirkt werden, dass durch den gänzlichen Umsatzverlust der Geschäftsschließungen nicht zusätzlich ein möglicher Umsatzrückgang durch die Bauarbeiten entsteht. Ein weiterer Grund der Verschiebung ist, dass aufgrund der Einhaltung der Schutzbestimmungen durch die Covid-19 Auflagen wegen der beengten Straßenverhältnisse und der Aufrechterhaltung des Fußgängerverkehrs die geforderten Auflagen, vor allem der Sicherheitsabstand zu den Passanten, nicht eingehalten werden können. Zusätzlich würde sich die projektierte Bauzeit aus heutiger Sicht verlängern, da einzelne gemeinsam geplante Arbeitsabläufe, wie Arbeiten der Baufirma und Leitungsverlegungsarbeiten von Fremdfirmen, durch die Covid-19 Auflagen für Bauarbeiten nicht gleichzeitig durchgeführt werden können.