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Finanzausgleich: Lebensqualität in Städten sichern!

Die Verhandlungen für einen neuen Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden gehen in die entscheidende Phase. Die Geschäftsleitung des Österreichischen Städtebundes – bestehend aus den 22 BürgermeisterInnen der größeren Städte in Österreich – hat heute bei einem gemeinsamen Treffen im Wiener Rathaus den Stand der Verhandlungen besprochen. Die BürgermeisterInnen des Städtebundes fordern einen fairen und ausgewogenen Finanzausgleich.
Foto: PID Stadt Wien, David Bohmann
Bei einem Pressegesrpäch in Wien erläuterten am 6. April 2016 Städtebund-Präsident Michael Häupl, Bürgermeister Markus Linhart (Bregenz), und Bürgermeister Matthias Stadler (St. Pölten), Finanzstadträtin Renate Brauner (Wien) und Dr. Thomas Wieninger (Städtebund) die wichtigsten Forderungen der Städte für den Finanzausgleich.

„Geld folgt Leistung“ - Aufgabenorientierter Finanzausgleich

Der bestehende Finanzausgleich ist ein kompliziertes, über Jahrzehnte gewachsenes Konstrukt. Viele Finanzierungen von Leistungen erfolgen über Doppelfinanzierungen von Gemeinden und Ländern, sie werden über Umlagen und Vorwegabzüge durch die Länder einbehalten. Um ein transparentes, zielsicheres System zu schaffen, sind diese Kompetenzen aus Sicht der österreichischen Städte zu bereinigen.
Die Finanzierung erfolgt danach direkt vom Bund an die Erbringer der Leistung („Geld folgt Leistung“). Beispiel: Die Kindergärten werden zur Gänze durch die Gemeinden erbracht und finanziert, die Sozialhilfe nur mehr durch die Bundesländer. Durch diese sinnvolle Aufgabenentflechtung und eine entsprechende Neuordnung der Mittelzuweisung erübrigen sich viele Verflechtungen, Transfers und Umlagen entfallen zur Gänze. Das bringt Kostenwahrheit, Transparenz und klare Verantwortlichkeiten.
Eine Reform des Finanzausgleichs, die sich an den Aufgaben orientiert, muss die Finanzierung der Basisaufgaben, Sonderlasten und zentralörtlichen Aufgaben der Städte entsprechend sicherstellen. Die spezifisch urbanen Zentrumslasten müssen anerkannt und abgegolten werden.

Regionale Versorgungsfunktion muss daher gestärkt werden

Österreichs Städte und ihr Umland boomen, ein Trend hin zum Zukunftsraum Stadt mit guter Infrastruktur, ausgezeichneter medizinischer Versorgung, in den letzten Jahren stark ausgebauten Kindergarten- und Hortplätzen sowie im Bereich der Pflege. Die Städte erfüllen hier als lokale Zentren vielfach überregionale Aufgaben, die aber auch finanziell honoriert werden müssen, denn der Zuzug in die Städte – im Übrigen ein internationaler Trend – hält weiterhin stark an und hat sich in den letzten Jahren verstärkt. Für große österreichische Stadtregionen wie Graz, Linz-Wels oder Wien bedeutet dies, dass in den kommenden Jahren der Ausbau von kommunaler Infrastruktur, Wohnbau, öffentlicher Verkehr finanziert werden muss.
Beispiel Kindergärten: Kindergärten wurden bundesweit – nicht zuletzt durch das verpflichtende Kindergartenjahr – stark ausgebaut. Vor allem größere Städte sind dabei in der Lage, die Schließtage gering zu halten und bieten ihr Angebot auch für Unter-Dreijährige bzw. in Nachmittagsbetreuung an. Diese Faktoren sind Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch hier versorgen regionale Zentren ihr Umfeld mit.
Für den Österreichischen Städtebund ist daher klar, dass die Entflechtung der Transfers ein unabdingbarer Bestandteil einer umfassenden Reform sein muss. Eine Abschaffung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels (aBS) ohne Neuregelung der Transfers ist für Österreichs Städte undenkbar.

Städte für Reform der Grundsteuer

Um zu kompensieren, dass ein bedeutender Teil der gemeindeeigenen Steuern in den vergangenen Jahren abgeschafft oder durch die Schaffung zahlreicher Ausnahmebestimmungen, so auch Steuerbefreiungen für andere Gebietskörperschaften, ausgehöhlt wurde, fordern Österreichs Städte eine Reform der gemeindeeigenen Steuern. Insbesondere die Neuordnung der Grundsteuer, die neben der Kommunalsteuer die einzige verbliebene Gemeindesteuer ist. Auch bei der Kommunalsteuer sind die Ausnahmeregelungen zu hinterfragen.
Noch immer bemisst sich die Grundsteuer am Einheitswert aus dem Jahr 1972 (letzte pauschale Anpassung 1983) und ist international gesehen marginal. Der Österreichische Städtebund fordert daher, dass die Grundsteuer eine Gemeindesteuer bleiben muss.
Sollte keine grundsätzliche Reform zustande kommen, müssen Österreichs Städte und Gemeinden jedenfalls mehr Spielraum beim Hebesatz eingeräumt werden.

Städte wollen Zugang zu günstigen ÖBFA-Finanzierungen

Bund und Länder haben durch den Zugang zur Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) einen besonderen Vorteil zu günstigen Finanzierungskonditionen zu kommen – auch Städte und Gemeinden wollen künftig diesen Zugang nutzen können, um die Ausgaben für Zwischenfinanzierungen gering zu halten.

Gesundheit und Pflege

Bei Gesundheit und Pflege wurde bereits beim vergangenen Finanzausgleich mit dem Kostendämpfungspfad ein wichtiger Schritt gesetzt. Dieser Weg muss auch im neuen Finanzausgleich fortgesetzt werden. Für Österreichs Städte ist dabei wichtig, dass sich die Umlagen und Transfers an die Länder parallel zum Kostendämpfungspfad entwickeln.
Der Bereich der Pflege würde sich darüber hinausgehend ausgezeichnet dafür eignen, die Mittelverteilung künftig aufgabenorientiert zu gestalten. Das brächte auch nötige Transparenz in der Mittelverwendung des Pflegefonds, denn je nachdem ob die Pflegedienstleistungen von Gemeinden oder einem Bundesland erbracht werden, würden die entsprechenden Mittel dann direkt dem Leistungserbringer zugewiesen werden. Wesentlich für das Verhandlungsteam des Städtebunds ist zudem die Einsicht in die Pflegedienstleistungsstatistik.

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