Bei Zahlungen an die Stadt St. Pölten stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Einzugsermächtigung
- Einzahlung mit Zahlschein
- Online-Überweisung
- Bareinzahlung in der Hauptkassa.
Weitere Informationen zum Einziehungsauftrag
Zur einfacheren Abwicklung der Einzahlung Ihrer Abgaben empfehlen wir Ihnen, der Stadt die Ermächtigung für einen Einziehungsauftrag zu erteilen.
Welche konkreten Vorteile bringt ein Einziehungsauftrag für Sie?
- Sie ersparen sich den Weg zur Bank.
- Keine Zahlscheingebühr gegenüber einer Bareinzahlung bei der Bank.
- Abbuchung pünktlich zur Fälligkeit der Abgabe (auch in Urlaubszeiten oder im Krankheitsfall).
- Rückbuchungsmöglichkeit innerhalb von 56 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen.
- Sie eröffnen einmalig einen SEPA-Lastschriftauftrag und wir erledigen für Sie regelmäßig die Zahlungen.
Antragstellung: Online Formular SEPA-Lastschriftmandat
Einzahlungen mit Zahlschein
Die Bezahlung mit einem Zahlschein hat den Nachteil, dass sie aufgrund des Bankweges auch für Sie zeit- und kostenintensiv ist. Die Stadt St. Pölten hebt keine Gebühren für die Bezahlung mit Zahlschein ein, allerdings verrechnen die Banken den Einzahlern unterschiedliche Spesen.
Online-Überweisung
Sie können im Online-Banking-System Ihrer Bank Überweisungen mittels IBAN und BIC durchführen. Bitte geben Sie im Feld "Zahlungsreferenz" unbedingt die Daten ein, die der Rechnung, dem Bescheid oder der Vorschreibung/dem Zahlschein zu entnehmen sind. Nur so kann die Zuordnung der Zahlung gewährleistet werden. Andernfalls kann sich die Bearbeitung verzögern.
Bankverbindung
Landeshauptstadt St. Pölten
Sparkasse NÖ Mitte West AG
IBAN: AT79 2025 6000 0000 1800
BIC: SPSPAT21
Hauptkassa
Roßmarkt 6, 1. Stock
3100 St. Pölten
Tel:+43 2742 333-2337
E-Mail: finanz@st-poelten.gv.at
Parteienverkehr: Mo, Di, Do 8 - 11.30 Uhr, Mi, Fr geschlossen