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Service Kindergarten

Bewilligung Kinderbetreuungseinrichtung 

Was müssen Sie tun, um eine private Kinderbetreuungseinrichtung betreiben zu können?

Für die Bewilligung zum Betrieb einer Kindergruppe benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Pädagogisches Konzept
  • Angaben über die beabsichtigte Anzahl und das Alter der Tageskinder, die Raumnutzung und die zur Verfügung stehenden Spielmöglichkeiten und Bewegungsmöglichkeiten
  • Angaben über die persönlichen Voraussetzungen als Betreiber
  • Angaben über die persönliche und fachliche Eignung des vorgesehenen Betreuungspersonals und über die Anzahl der Betreuungspersonen
  • Angaben über die Eigentumsverhältnisse oder sonstigen Rechtsverhältnisse, an den in Betracht kommenden Räumlichkeiten sowie eine Beschreibung der Lage, der Größe und der Ausstattung der Räumlichkeiten
  • Überprüfungsbefunde der Feuerungs-, Rauchfang- und Elektroanlagen

In einer Kindergruppe können maximal fünfzehn Kinder betreut werden, wenn mindestens ein Kind im Alter bis ein Jahr ist, nur 10 Kinder.

Die Zuständigkeit liegt beim Land Niederösterreich

Kontakt

Amt der NÖ. Landesregierung
Abteilung GS-6
Jugendwohlfahrt
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
E-Mail: post.gs6@noel.gv.at

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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer
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Geänderte Parteienverkehrszeiten im Sommer

Im Zeitraum vom 24. Juni bis 31. August 2026 gelten im gesamten Rathausbezirk geänderte Parteienverkehrszeiten. Die Öffnungszeiten sind täglich von 7.30 bis 12 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Bereits vereinbarte Termine bleiben unverändert aufrecht.