In der Sekundarstufe I (Mittelschulen, Unterstufen der allgemein bildenden höheren Schulen) besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Sonderschulbesuch und integrativem Schulbesuch für Ihr Kind.
Beim Übertritt in die Schule dient das Übergangsgespräch im Kindergarten zur Entscheidungsfindung, welcher Schulweg den pädagogische passenderen für die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes darstellt. Dieses muss im Kindergarten beantragt werden. Die Gespräche finden um den Monat Jänner statt und haben Einfluss auf die Zuteilung im Zuge der jeweiligen Schülerinneneinschreibung.
Besteht bereits ein von der Bildungsdirektion NÖ ausgesprochener Sonderpädagogischer Förderbedarf (SPF) und es wird ein Schulwechsel zwischen Sonderschulen oder zwischen Sonderschule und integrativem Schulbesuch angedacht, so ist ein Beratungsgespräch bei der jeweiligen Diversitätsmanagerin (DM) der BD NÖ notwendig.
Für den Verwaltungsbezirk St. Pölten ist die Bildungsdirektion NÖ, Außenstelle Tulln zuständig. Hier finden Sie sämtliche Kontaktdaten.
Je nach pädagogischer Empfehlung kann der Antrag um Schulwechsel beim Geschäftsbereich 5, Schul-und Kindergartenservice, eingereicht werden. Dieses können Sie auch online hier ausfüllen.