Kinder, die bis zum 01. September ihr 6. Lebensjahr vollenden, sind mit Beginn des darauf folgenden 1. Montages im September schulpflichtig.
Kinder, die in der Zeit vom 2. September bis 1. März sechs Jahre alt werden, können auf Ansuchen ihrer Eltern vorzeitig aufgenommen werden, wenn sie schulreif sind und über die für den Schulbesuch erforderliche soziale Kompetenz verfügen. Die Schulreife wird im Zuge der SchülerInneneinschreibung festgestellt, eine eventuell notwendige zweite Überprüfung findet ca. Februar/März am jeweiligen Schulstandort statt.
Die Erfassung und Zuordnung der Schülerinnen und Schüler erfolgt im Jänner für das nächstfolgende Schuljahr vom Magistrat St. Pölten, Abteilung G5 Schul- und Kindergartenservice.
Wenn Sie nach St. Pölten zuziehen, melden Sie Ihr Kind beim Magistrat St. Pölten, G5 Schul- und Kindergartenservice, Karmeliterinnenplatz 1b, an.
Mitzubringende Dokumente des Kindes
- Meldezettel
- Sozialversicherungsnummer
- Bei Kindern, die unter Vormundschaft stehen, das Vormundschaftsbestellungsdekret
- letztes Schulzeugnis
Wenn vorhersehbar ist, dass Ihr Kind dem Volksschulunterricht ohne spezielle Förderung nicht folgen kann, können Sie auch ärztliche oder therapeutische Befunde mitbringen. Die weiteren erforderlichen Schritte werden von der Direktion eingeleitet.
Bitte beachten Sie
Die allgemeine Schulpflicht kann auch durch Teilnahme an einem gleichwertigen Unterricht an einer Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht oder häuslichen Unterricht erfüllt werden. Diese Teilnahme haben die Erziehungsberechtigten der Bildungsdirektion anzuzeigen.