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Ungewollte Schwangerschaften

Foto: pixabay
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Eine ungewollte Schwangerschaft bringt die betroffene Frau zumeist in eine Konfliktsituation.

Möglicherweise fühlt die Schwangere sich zu jung oder zu alt, um ein Kind zur Welt zu bringen. Vielleicht ist eine Mutterschaft in ihrer Lebensplanung überhaupt nicht vorgesehen oder jedenfalls nicht zu diesem Zeitpunkt.

Schwangerschaftsabbruch

Um Frauen sachliche Informationen und eine Wahlfreiheit zum Schwangerschaftsabbruch in Österreich zu ermöglichen, stellt das Netzwerk der österreichischen Frauengesundheitszentren aktuelle Informationen zur Verfügung.

Tipp

Im Stadtplan finden Sie die wichtigsten Adressen aus dem Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich von St. Pölten sowie die Adressen der Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.

Anonyme Geburt

Sie sind schwanger, befinden sich in einer verzweifelten Situation und können Ihr Kind nicht behalten? In diesem Fall besteht die Möglichkeit einer anonymen Entbindung im Universitätsklinikum St. Pölten. Das Kind wird nach der Geburt zur Adoption freigegeben.

Wichtig: Sie haben nach der Geburt acht Wochen Zeit, die Entscheidung, das Kind zur Adoption freizugeben, rückgängig zu machen und das Kind doch unter Ihrem Namen anzunehmen.

Informationen über den Ablauf

Mit einer anonymen Geburt machen Sie sich in keiner Weise strafbar. Folglich müssen Sie auch keinesfalls mit Verfolgung oder juristischen Vorwürfen rechnen.
Man weiß, dass Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, und wird deshalb Ihre Privatsphäre und Ihre Anonymität auf jeden Fall respektieren.
Im Hinblick auf Ihre Gesundheit und die des Kindes sollten Sie sich so bald wie möglich mit einem Arzt der Abteilung für Geburtshilfe im Universitätsklinikum St. Pölten in Verbindung setzen und die während der Schwangerschaft notwendigen Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen (Tel.: +43 2742 300-12306).
Für Informationen über die Adoption und andere Möglichkeiten der Unterstützung wenden Sie sich bitte an die Jugendhilfe St. Pölten (Tel.: +43 2742 333-2531). Auch dort werden Ihre Angaben vertraulich behandelt und Ihre Anonymität respektiert.
Sie erhalten bei der Jugendhilfe und im Sozialen Dienst des Krankenhauses Informationen über Beratungseinrichtungen und Hilfseinrichtungen, an die Sie sich vor, aber auch nach der Geburt wenden können.

Möglichkeiten nach der Geburt

Entscheidung für die Annahme des Kindes (gleich nach der Geburt): In diesem Fall wird es unter Ihrem tatsächlichen Namen eingetragen.
Freigabe des Kindes zur Adoption: Das Kind wird zunächst in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe des Magistrates St. Pölten einer Pflegefamilie anvertraut, das ist eine Familie mit langjährigem Kinderwunsch, die um eine Adoption angesucht hat und von der Jugendhilfe/vom Kompetenzzentrum für geeignet erachtet wurde. Binnen acht Wochen können Sie Ihre Entscheidung widerrufen und das Kind doch annehmen. Dabei trifft Sie die Beweislast der Mutterschaft (dazu wenden Sie sich bitte direkt an die Jugendhilfe). Widerrufen Sie nicht, wird das Kind zur Adoption freigegeben und mit großer Wahrscheinlichkeit von der bisherigen Pflegefamilie angenommen.
Sie können Ihrem Kind einen verschlossenen Brief in der Geburtsgeschichte des Krankenhauses hinterlassen. Diesen Brief können Sie auch nachträglich hinterlegen. Ihr Kind kann ihn ab seiner Volljährigkeit abholen, wenn es etwas über die Umstände erfahren möchte. Keinesfalls hat jemand anderer Zugang zu diesem Brief.

Ein Arzt der Abteilung für Geburtshilfe im Landesklinikum St. Pölten bzw. die Jugendhilfe der Stadt steht Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.

Für Rückfragen zum Thema wenden Sie sich bitte an:

Jugendhilfe

  • Heßstraße 6, 1. Stock
  • 3100 St. Pölten

  • Tel: +43 2742 333-2531
  • Fax: +43 2742 333-2549
  • E-Mail: jugendhilfe@st-poelten.gv.at

  • Weitere Informationen:

    Öffnungszeiten für Parteienverkehr:

    Mo. bis Do. von 8 bis 11.30 Uhr

    Di. von 8 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr

    Fr. von 8 bis 12 Uhr