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Feuerbeschau

Weil Sicherheit Vorrang hat!

Eine feuerpolizeiliche Beschau ist für private Wohnhäuser und Wohnungen alle zehn Jahre notwendig. Für Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft beträgt diese Frist fünf Jahre.
Ziel der Feuerbeschau ist die Verringerung von Sicherheitsrisiken und eine Verbesserung des Brandschutzes. Die Feuerbeschau dient also Ihrer eigenen Sicherheit!
Die Feuerbeschau wird vom konzessionierten Rauchfangkehrer durchgeführt. Die Kosten richten sich nach Aufwand und Umfang der Prüfung (Kilometergeld, Anzahl der Gebäude etc.).

Die Schwerpunkte der feuerpolizeilichen Beschau in Wohnhäusen liegen auf folgenden Punkten

Im Freien

  • Kontrolle der Zufahrtswege für die Feuerwehr, Blitzschutzanlagen, Lagerung von brennbaren Gütern etc.
  • Blitzschutzanlagen von Risikoobjekten sind alle 3 Jahre, von Kleinhausbauten alle 10 Jahre und von den übrigen Objekten alle 5 Jahre durch eine Fachfirma zu überprüfen. Das Prüfprotokoll wird kontrolliert

Dachboden

  • Kontrolliert werden vor allem der Sicherheitsabstände zu Rauchfängen, Begehbarkeit, Verschliessbarkeit des Dachbodens, die Intaktheit der elektrischen Leitungen, etc.
  • Der Dachboden ist auf keinen Fall ein Lagerraum für leicht brennbare Stoffe

Wohnung

  • Überprüft werden vor allem die Feuerstätten (Sicherheitsabstände, Zustand etc.), Lager von brennbaren Materialien, Installationen

Stiegen und Keller

  • Kontrolle von Lagerung und Zugänglichkeit, Sicherheitsmaßnahmen (Feuerlöscher etc.)
  • Gashaupthahn, Elektroverteiler, Wasserhaupthahn und andere Versorgungseinrichtungen müssen frei zugängig und entsprechend gekennzeichnet sein

Heizraum

  • Hier wird geschaut, ob die gesetzlichen Sicherheitsmaßnahmen (z.B. nicht brennbarer Fußboden, Sicherheitstüre, Belüftung, Feuerlöscher), eingehalten werden, Brennstofflagerung etc.
  • Brandschutztüren müssen selbsttätig schließen und dürfen nicht aufgekeilt werden

Garage

  • Kontrolle von Sicherheitsmaßnahmen und Lagerung von Brennstoffen etc.

Wenn Sie weitergehende Informationen benötigen, finden Sie dieser in Broschüren der Rauchfangkehrerinnung und der Arbeiterkammer Niederösterreich.

Kontakt

Bau- und Feuerpolizei

Rathausplatz 1, 2. Stock
3100 St. Pölten
Tel.: +43 2742 333-2161, -2162
E-Mail: baupolizei@st-poelten.gv.at
Öffnungszeiten: Mo. - Do. von 08 - 11.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Fr. von 08 - 12 Uhr
Parteienverkehr und Posteinlauf - Zimmer 216, Bauarchiv - Zimmer 201