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Wirtschaftsförderung

Die Stadt St. Pölten stellt Liegenschaften für Betriebe in Form von Baurecht bereit

1. Aktion: GG Dürauergasse, KG Spratzern (2ha) - die städtischen Parzellen sind vergeben
2. Aktion: GG Salcherstraße, KG Harland (5ha) - die städtischen Parzellen sind vergeben
3. Aktion: Unterradlberg in der Planungsphase

Die Landeshauptstadt St. Pölten richtet sich mit dieser Form der Wirtschaftsförderung in erster Linie an Klein- und Mittelbetriebe und Neugründer.
Dem Investor wird eine Liegenschaft der Landeshauptstadt St. Pölten in Form eines Baurechts bereitgestellt. Durch die Einräumung dieses Baurechts ist keine Aufnahme von Fremdkapital hinsichtlich der Anschaffung eines Grundstücks notwendig. Frühestens zwei Jahre nach Erteilung der gewerbebehördlichen Benützungsbewilligung kann die Liegenschaft erworben werden.

Wer hat Anspruch auf diese Förderung?

Klein- und Mittelbetriebe und Neugründer.

Großbetriebe verfügen grundsätzlich über das notwendige Kapital und entsprechende Finanzierungsmöglichkeiten. Falls jedoch ein Großbetrieb aufgrund eines eingeräumten Baurechts ansiedeln/erweitern will, sollte bei Vorliegen bestimmter Attraktivitätsschwerpunkte (z.B. Schaffung einer bestimmten Anzahl neuer Arbeitsplätze), die Vergabe eines Baurechts überdacht werden.

Voraussetzungen

  • Innovative Unternehmen aus Wachstumsbranchen
  • Hochtechnologische Unternehmen
  • Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe mit Potential
  • Voraussetzung hierfür sind Neuerrichtungen von Gebäuden, die bei eventuell notwendiger Nachnutzung auch anderweitig genutzt oder verwertet werden können.

Branchen

  • Gewerbe/Handwerk/Industrie/
  • Information & Consulting/Dienstleistung

Ausnahme

  • Groß- und Einzelhandel

Eckdaten des Baurechtsvertrages

  • Grundpreis: 50 Euro/m2
  • Bauzins: 1,25 Euro/m2
  • Dauer: 50 Jahre
  • Kaufoption: frühestens zwei Jahre nach Erteilung der gewerbebehördlichen Benützungsbewilligung

Muster-Baurechtsvertrag für Gewerbe