Das Standesamt bietet individuelle Trauungen sowie Verpartnerungen in sehr stimmungsvollem Ambiente. Neben dem Gebäude der Musikschule St. Pölten, das zu den schönsten Trauungsorten Österreichs gehört, sind seit letztem Jahr auch Trauungen sowie Verpartnerungen im Schloss Viehofen möglich. Die Nachfrage bei den Terminen ist groß. Wer sich also 2022 das Jawort geben möchte, sollte sich rechtzeitig um die Vereinbarung eines Termins mit dem Standesamt kümmern.
„Wir setzen alles daran, für jedes Paar einen passenden Termin zu finden. Es gilt jedoch auch das ‚first come, first serve‘-Prinzip – sind also die Samstags-Termine bereits vergeben, können wir nur noch Termine an Wochentagen anbieten. Daher empfiehlt es sich rechtzeitig mit uns in Kontakt zu treten und die notwendigen Dokumente vorzulegen. Dies ist frühestens ein halbes Jahr vor dem angedachten Trauungstermin möglich“, rät der Leiter des Standesamtes Herbert Herzig.
Termine an Samstagen
Im Standesamt Rathaus: 7. Mai, 28. Mai, 18. Juni, 2. Juli, 23. Juli, 13. August, 3. September und 24. September
In der Musikschule: 14. Mai, 11. Juni, 9. Juli, 30. Juli, 20. August, 27. August, 17. September
Im Schloss Viehofen: 21. Mai, 25. Juni, 16. Juli, 6. August und 10. September
Termine an Wochentagen (nur im Standesamt)
Montag bis Donnerstag: 8 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr sowie Freitag: 8 bis 11.30 Uhr
Weitere Trauungsorte bei rechtzeitiger Anmeldung
Zusätzlich können auch Trauungen und Verpartnerungen im Hotel Seeland, im Schloss Wasserburg sowie im D&C Cityhotel durchgeführt werden, Termine für Samstage können jedoch nur an jenen Tagen vereinbart werden, die für das Standesamt im Rathaus anberaumt wurden. Auch für diese Locations sollte 6 Monate vor dem geplanten Termin mit dem Standesamt alles besprochen werden.
Fachkundige Beratung
Verlobte können sich zur Anmeldung der Eheschließung oder Verpartnerung direkt an jenes Standesamt wenden, welches die Zeremonie durchführen soll. Das neue Namensrecht bietet viele Möglichkeiten der Namensführung, unter anderem die Bildung von Doppelnamen für beide Ehepartner. Die StandesbeamtInnen verfügen nicht nur über ein umfassendes Wissen im Ehe- und Namensrecht, sondern auch über das notwendige Einfühlungsvermögen für eine perfekte Gestaltung der Feierlichkeit.