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Gebührenbefreiung für Schanigärten bleibt aufrecht

Ganzjährige Benützungsbewilligungen bei Schanigärten sind in St. Pölten seit Jahren gelebte Praxis. Nun soll die Aussetzung der Gebühr bis zum Ende der Maßnahmen der Bundesregierung verlängert werden.

Blick vom Rathaus auf den Rathausplatz mit Schanigärten in der Dämmerung (Foto: Josef Vorlaufer).
Schanigärten im Winter? In St. Pölten kein Problem. Nun soll die Aussetzung der Gebühr bis zum Ende der Maßnahmen der Bundesregierung verlängert werden (Foto: Josef Vorlaufer).

Bürgermeister Matthias Stadler reagiert auf den Vorstoß der Wirtschaftskammer und der Tourismusministerin Elisabeth Köstinger aufgrund der Corona-Pandemie eine Öffnung der Schanigärten über den Winter zu ermöglichen. Dieser Öffnung stünden laut Ministerin oftmals bürokratische Auflagen und Beschränkungen der Länder und Gemeinden entgegen.

„Eine Bewilligung die Schanigärten auch im Winter zu betreiben, ist bei uns seit Jahren gelebte Praxis. Davon kann sich die Bundesministerin bei uns in St. Pölten überzeugen“, so der Bürgermeister.

Maßnahme hilft doppelt

Aktuell verfügen bereits 16 Gastronomiebetriebe über eine ganzjährige Benützungsbewilligung. Gastronomen, die noch nicht davon Gebrauch machen, können sich an die städtische Gewerbebehörde wenden. Denn gerade jetzt hält er diese Maßnahme für doppelt sinnvoll: „Im Freien herrscht ein geringeres Corona-Ansteckungsrisiko und dieses Mehrangebot bewirkt positive Effekte auf Wertschöpfung und Beschäftigung.“

Schanigartengebühr: Aussetzung wird verlängert

Auch zur von der Ministerin geforderten Refundierung der Schanigartengebühren nimmt der Bürgermeister der Landeshauptstadt Stellung: „Um die Innenstadt zu stärken wurden einige Aktionen umgesetzt. Wie zum Beispiel die Schanigarten-Aktion, bei der wir schnell und unbürokratisch auf die aktuelle Situation Bezug genommen und im Sinne alle Beteiligten mehr Platz für Tische in den Schanigärten geschaffen wurde. Auf die Einhebung der sogenannten Schanigartengebühr haben wir schon im April verzichtet – und zwar bis Jahresende. Bis zur Aufhebung der gesetzlichen Maßnahmen der Bundesregierung in Zusammenhang mit der Pandemie werden wir die Schanigartengebühr aussetzen – einen entsprechenden Antrag werden wir für eine der nächsten Sitzungen des Gemeinderates vorbereiten“.