Die Leistungen der SozialhilfempfängerInnen werden durch die städtische Sozialhilfe auf Basis dieser neuen Richtsätze berechnet und die erhöhten monatlichen Unterstützungsleistungen werden ab Ende Jänner 2022 angewiesen.
Seitens der städtischen Sozialhilfe erhalten ca. 600 Haushalte eine laufende Unterstützung.
Nachstehend die wichtigsten Richtsätze (inklusive Wohnanteil) wie sie ab 1.1.2022 anzuwenden sind:
1. Alleinstehende/Alleinerziehende € 977,94
2. Haushalts- oder Wohngemeinschaft (Erwachsener) € 684,56
3. Minderjährige Haushaltsangehörige € 244,49
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