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Kundmachung: 4. Änderung des Bebauungsplanes Pottenbrunn

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten beabsichtigt in der Katastralgemeinde Pottenbrunn den Bebauungsplan gemäß § 34 NÖ. Raumordnungsgesetz i.d.dzt.g.F. abzuändern.
Foto: Josef Vorlaufer
Der Bebauungsplan des Stadtteiles Pottenbrunn wird geändert.

Der Entwurf wird gemäß § 33 NÖ. Raumordnungsgesetz 2014 i.d.dzt.g.F. durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 6. Mai 2019 bis 18. Juni 2019 in der Stadtplanung, Zimmer Nr. 2.10, während der Amtszeiten, zur allgemeinen Einsichtnahme zugängig gehalten. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Auf die Berücksichtigung einer Stellungnahme besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

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