Zur Navigation Zum Inhalt

Verordnung: Stellplatzschlüssel Fahrrad St. Pölten Neufestsetzung

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt St. Pölten hat in seiner Sitzung vom 29. April 2019 nachstehende Verordnung beschlossen:
Foto: Josef Vorlaufer
Für den gesamten Gemeindebereich der Landeshauptstadt St. Pölten wird gemäß § 65 Abs. 2 NÖ Bauordnung 2014 i.d.dzt.g.F. ein Stellplatzschlüssel erlassen.

§ 1: Für den gesamten Gemeindebereich der Landeshauptstadt St. Pölten wird gemäß § 65 Abs. 2 NÖ Bauordnung 2014 i.d.dzt.g.F. ein Stellplatzschlüssel erlassen.

§ 2: Die Festlegungen der Einzelheiten des Stellplatzschlüssels sind dieser Verordnung und der planlichen Darstellung Nr. 04/26-2/St.Pö.-19-57 zu entnehmen.

§ 3: Bei Gebäuden auf einem Bauplatz mit mehr als vier Wohneinheiten, sind für jede weitere Wohneinheit die Anzahl der Fahrrad-Abstellplätze entsprechend der planlichen Darstellung Nr. 04/26-2/St.Pö.-19-57 mit nachfolgendem Stellplatzschlüssel zu berechnen:

Zone
Stellplatzschlüssel
Fahrrad-Abstellplätze pro Wohneinheit
Zone 1
2
Zone 2
1,5
Zone 3
1,5
Zone 4 (Restliches Stadtgebiet)
1

§ 4: Endsummen der Stellplatzanzahlberechnung mit Dezimalzahl sind auf die nächsthöhere Ganzzahlsumme aufzurunden.

§ 5: Die Plandarstellungen zum Stellplatzregulativ, deren textliche Bestimmungen sowie der Technische Bericht liegen im Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten, Stadtplanung, Zimmer Nr. 2.12, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

§ 6: Diese Verordnung tritt gemäß § 50 NÖ. Stadtrechtsorganisationsgesetz 1999 am 24. Mai 2019 in Kraft

Mit dem Klick auf den folgenden Button lade ich bewusst Inhalte von der externen Website: stp-konkret.at.