Der Entwurf wird gemäß § 33 NÖ. Raumordnungsgesetz 2014 i.d.dzt.g.F. durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 30. September 2019 bis 12. November 2019 in der Stadtplanung, Zimmer Nr. 2.10, während der Amtszeiten, zur allgemeinen Einsichtnahme zugängig gehalten. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Auf die Berücksichtigung einer Stellungnahme besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
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