Der Entwurf wird gemäß § 72 Abs. 1 der NÖ. Bauordnung 1996 i.d.dzt.g.F. durch sechs Wochen, das ist in der Zeit 2019 von 7. Oktober 2019 bis 19. November in der Stadtplanung, Zimmer Nr. 2.10, während der Amtszeiten, zur allgemeinen Einsichtnahme zugängig gehalten.Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen. Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Auf die Berücksichtigung einer Stellungnahme besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
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