Gemäß § 16 Abs. 4 des NÖ. Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 3/15 i.d.dzt.g.F, erfolgt für das Bauland - Betriebsgebiet Aufschließungszone 64 in der KG. Spratzern die Freigabe zur Bebauung.
Die diesbezüglichen Unterlagen liegen im Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten, Fachbereich Bau/Stadtentwicklung-Stadtplanung, Zimmer Nr. 2.10, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. Diese Verordnung tritt gemäß § 50 des Stadtrechtsorganisationsgesetzes 1999 am 5. November 2019 in Kraft.
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