§ 1: Für die Planungsgebiete (ehemaliges Eigentum der Glanzstoff-Austria-Werke) „E“ und „F“, umschlossen durch die Dr. A. Schärf-Straße, die Herzogenburgerstraße, den linksufrigen Werksbach, die Bachgasse, die Wiesengasse, die Heimito von Doderer-Straße und entlang der gemeinsamen Grundgrenze zu Grundstück Nr. 29/22 und 29/21 wird der Bebauungsplan gemäß § 34 NÖ. Raumordnungsgesetz i.d.dzt.g.F. in der KG. Viehofen geändert.
§ 2: Die Festlegung der Einzelheiten der Bebauung sind dieser Verordnung und der Neudarstellung des Planes Nr. 04/26-2/Vieh.-19-13 zu entnehmen.
§ 3: Die bisher rechtsgültigen textlichen Bebauungsbestimmungen (Stammverordnung des Gemeinderatsbeschlusses vom 3.11.1997) wird in § 3 um folgende Bestimmung erweitert:
Anlagen, deren Verwendung Gebäuden gleicht (z.B. Waggons, Mobilheime, Kraftfahrzeugsaufbauten, mobile Imbissstände und dgl.), sind nur in der Widmungsart Bauland-Betriebsgebiet zulässig.
§ 4: Die Plandarstellungen und Bebauungsvorschriften, welche mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen sind, liegen im Magistrat der Landeshauptstadt St. Pölten, Zimmer Nr. 2.10, während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
§ 5: Diese Verordnung tritt gemäß § 50 NÖ. Stadtrechtsorganisationsgesetz 1999 am 5. November 2019 in Kraft.
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