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Eintragungsverfahren für Volksbegehren

Am 18. Jänner 2021 starten die Eintragungsverfahren für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen: „Tierschutzvolksbegehren“, „Für Impf-Freiheit“ und „Ethik für alle“.

Saal der Begegnung (Foto: Josef Vorlaufer).
Die Eintragungen für die Volksbegehren können im Saal der Begegnung vorgenommen werden (Foto: Josef Vorlaufer).

Stimmberechtigte können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von

Montag, 18. Jänner 2021 bis (einschließlich) Montag, 25. Jänner 2021

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 14. Dezember 2020 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.
Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für die Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In der Stadt St. Pölten können Eintragungen während des Eintragungszeitraums im Saal der Begegnung, Gewerkschaftsplatz 2 (barrierefrei), 3100 St. Pölten an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 18. Jänner 2021, von 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 19. Jänner 2021, von 8 bis 20 Uhr
Mittwoch, 20. Jänner 2021, von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag, 21. Jänner 2021, von 8 bis 20 Uhr
Freitag, 22. Jänner 2021, von 8 bis 16 Uhr
Samstag, 23. Jänner 2021, von 8 bis 12 Uhr
Sonntag, 24. Jänner 2021, geschlossen
Montag, 25. Jänner 2021, von 8 bis 16 Uhr.

Online kann eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (25. Jänner 2021), 20 Uhr durchgeführt werden.

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