Wie funktioniert das mit der Wahlkarte?
Sie können eine Wahlkarte beantragen, wenn Sie am Wahltag Ihre Stimme voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal abgeben können. Angesichts der Corona-Pandemie setzt die Stadt diesmal besonders auf das Wählen mit Wahlkarte. Wahlkarten können schon jetzt online mittels Formular beantragt werden. Eine Beantragung ist bis längstens 20. Jänner 2021 (24 Uhr) möglich.
Wichtig: Hergestellt und ausgeliefert werden die Wahlkarten erst ab Anfang Jänner 2021, denn erst dann liegen die amtlichen Stimmzettel vor.
Mit einer Wahlkarte können Sie
- in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal wählen oder
- per Briefwahl im Inland oder Ausland Ihre Stimme abgeben.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag (24. Jänner 2020) das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und am Stichtag (27. Oktober 2020) in der Stadt St. Pölten seinen ordentlichen Wohnsitz hat.
Wahlberechtigte Personen sind in das Wählerverzeichnis eingetragen. Das Wählerverzeichnis für die Durchführung der Gemeinderatswahl in der Stadt St. Pölten am 24. Jänner 2021 wird an folgenden fünf Werktagen im Rathaus St. Pölten, Erdgeschoß, Rathausplatz 1, Referat Einwohner- und Wahlamt öffentlich aufgelegt:
- am 17. November 2020, in der Zeit von 8 Uhr bis 20 Uhr
- am 18. November 2020, in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr
- am 19. November 2020, in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr
- am 20. November 2020, in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr
- am 23. November 2020, in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr