Zur Navigation Zum Inhalt

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren für Volksbegehren

Am 18. November startet das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren mit der Kurzbezeichnung: „Bedingungsloses Grundeinkommen“.
Foto: Josef Vorlaufer
Am 18. November startet im Rathaus das Eintragungsverfahren für das Volksbegehren "Bedingungsloses Grundeinkommen".

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 14. Oktober 2019 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.
Im Magistrat der Stadt St. Pölten können Eintragungen während des Eintragungszeitraums im Rathaus, Erdgeschoss, Bürgerservice, Rathausplatz 1 (barrierefrei), 3100 St. Pölten an den nachstehend angeführten Tagen und zu den folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 18. November 2019, von 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 19. November 2019, von 8 bis 20 Uhr
Mittwoch, 20. November 2019, von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag, 21. November 2019, von 8 bis 20 Uhr
Freitag, 22. November 2019, von 8 bis 16 Uhr
Samstag, 23. November 2019, von 8 bis 12 Uhr
Sonntag, 24. November 2019, geschlossen
Montag, 25. November 2019, von 8 bis 16 Uhr.

Online kann eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (25. November 2019), 20 Uhr durchgeführt werden.

Stimmberechtigte können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist von

Montag, 18. November 2019 bis (einschließlich) Montag, 25. November 2019,

in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (http://www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Mit dem Klick auf den folgenden Button lade ich bewusst Inhalte von der externen Website: stp-konkret.at.