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Fassadenrestaurierung wird gefördert

Die Landeshauptstadt St. Pölten initiiert gemeinsam mit dem Bundesdenkmalamt und der Abteilung Kunst und Kultur des Landes NÖ eine „Schwerpunktförderung Fassadenrestaurierung”. Die Abgabefrist für die Ansuchen läuft bis zum 31. Jänner 2023.

Die restaurierte Fassade des Schuberthauses in der Rathausgasse 2. (Foto: Arman Kalteis)
Die restaurierte Fassade des Schuberthauses in der Rathausgasse 2. (Foto: Arman Kalteis)

Eigentümer von baukulturellem Erbe in den ausgewiesenen Schutzzonen von St. Pölten werden eingeladen und ermutigt, Restaurierungsvorhaben umzusetzen, die den denkmalfachlichen Standards entsprechen. Die Förderung soll die Erhaltung und Pflege von Fassaden und Dächern von historisch wertvollen Gebäuden unterstützen und damit zu einem sichtbar verbesserten Erscheinungsbild der Landeshauptstadt beitragen.

Welche Objekte werden gefördert?

Gefördert werden Denkmalgeschützte Objekte sowie Objekte in ausgewiesenen Schutzzonen, die entsprechend Schutzzonenplan als Denkmale oder schutzwürdige Objekte (Kategorie I und II) definiert sind und deren Fassaden von Straßen, Plätzen und öffentlichen Durchgängen einzusehen sind. Ebenfalls gefördert werden Objekte in ausgewiesenen Schutzzonen, die in ihrer Außenerscheinung Einfluss auf die prägenden Charakteristika der Schutzzone haben mit Zustimmung aller Fördergeber.
Die Aufnahme anderer Objekte in die Aktion ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Objekte, die dem Bund, dem Land NÖ oder der antragstellenden Gemeinde gehören.

Ansprechpartner für organisatorische Fragen zur Förderabwicklung

Magistrat St. Pölten - GB Stadtentwicklung / Geschäftsstelle Gestaltungsbeirat für Baukultur,
Tel. 02742/333-3211, Mail: gestaltungsbeirat@st-poelten.gv.at

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