Alle Wahlberechtigten haben in diesen Tagen eine Wahlinformation zur Bundespräsidentenwahl erhalten. Wem das Aufsuchen des Wahllokales am Wahltag nicht möglich ist, der kann das Wahlrecht mit einer Wahlkarte ausüben. Eine Wahlkarten kann persönlich– am besten unter Vorlage der Verständigung – im Wahlkartenbüro im Erdgeschoß des Rathauses mit Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) beantragt werden. Die Wahlkarte wird sofort ausgestellt und es kann die Stimme mittels Briefwahl abgegeben werden.
Das Wahlkartenbüro im Rathaus ist Mo., Mi., Do. von 7.30 bis 16 Uhr, Di. von 7.30 bis 18 Uhr und Fr. von 7.30 bis 12 Uhr geöffnet. Spätester Zeitpunkt für die persönliche Beantragung ist Freitag, 7. Oktober 2022, 12 Uhr.
Die Beantragung einer Wahlkarte durch Angehörige, EhegattInnen, Erziehungsberechtigte, sonstige Vertretungsbefugte oder andere nahestehende Personen ist – auch bei Vorlage einer Vollmacht - unzulässig.
Schriftliche Beantragung bis spätestens 5. Oktober
Eine Wahlkarte kann auch online unter www.wahlkartenantrag.at, per E-Mail an wahlamt@st-poelten.gv.at oder mit der Wahlinformation schriftlich beantragt werden. Bitte hängen Sie bei einer elektronischen Antragstellung ein Dokument an, aus dem Ihre persönliche Identität hervorgeht, z.B. eingescannter Reisepass oder Personalausweis, Passnummer, etc. Die Wahlkarte wird mit eingeschriebener Briefsendung zugestellt. Spätester Zeitpunkt für die schriftliche Beantragung ist Mittwoch, 5. Oktober 2022.
Die Wahllokale sind am 9. Oktober von 7 bis 16 Uhr geöffnet.