Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, welche am Stichtag (9. August 2022) ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten hatten, spätestens am Wahltag (9. Oktober 2022) 16 Jahre alt geworden sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. Weiters wahlberechtigt sind Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, welche bis 8. September 2022 auf Antrag in die Wählerevidenz eingetragen worden sind.
Wahltag
Die Wahllokale sind am 9. Oktober von 7 bis 16 Uhr geöffnet. In dieser Zeit kann das Wahlrecht unter Nachweis der Identität (amtlicher Lichtbildausweis) im zuständigen Wahllokal ausgeübt werden. Alle Wahlberechtigten erhalten zuvor vom Magistrat noch eine amtliche Wahlinformation in der die Adresse des Wahllokals, dessen Öffnungszeit und die laufende Nummer des Wählerverzeichnisses vermerkt sind. Die Mitnahme dieser amtlichen Wahlinformation (Versand ca. 3 Wochen vor dem Wahltag) in das zuständige Wahllokal erleichtert den Ablauf der Wahlhandlung.
Wählen mit Wahlkarte
Ist das Aufsuchen des Wahllokales am Wahltag nicht möglich, kann das Wahlrecht mit einer Wahlkarte ausgeübt werden. Mit dieser kann die Stimme wie folgt abgegeben werden:
- am Wahltag (9. Oktober 22) in jedem Wahllokal in Österreich
- sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Wege der Briefwahl
- am Wahltag vor einer besonderen (fliegenden) Wahlkommission
Beantragung der Wahlkarte
Wahlkarten können ab sofort beantragt werden, die Ausstellung der Wahlkarte bzw. deren Versand kann jedoch erst ab Mitte September erfolgen, da die Drucksortenlieferung (Stimmzettel) abgewartet werden muss.
Schriftliche Beantragung
Online unter www.wahlkartenantrag.at oder per E-Mail an wahlamt@st-poelten.gv.at ist eine schriftliche Beantragung der Wahlkarte möglich. Bitte hängen Sie ein Dokument an, aus dem Ihre persönliche Identität hervorgeht, z.B. eingescannter Reisepass oder Personalausweis, Passnummer, etc. – ab Mitte September wird die Wahlkarte mit eingeschriebener Briefsendung zugestellt. Spätester Zeitpunkt für die schriftliche Beantragung: Mittwoch, 5. Oktober 2022.
Persönliche/mündliche Beantragung
Persönlich/mündlich (nicht aber telefonisch) kann die Wahlkarte im Rathaus (Öffnungszeiten Mo., Mi., Do. von 7.30 bis 16 Uhr, Di. von 7.30 bis 18 Uhr, Fr. von 7.30 bis 12 Uhr) nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) beantragt werden.
Die Angabe einer Begründung für eine Verhinderung das „eigene“ Wahllokal aufzusuchen ist dabei unerlässlich.
Die Beantragung einer Wahlkarte durch Angehörige, EhegattInnen, Erziehungsberechtigte, sonstige Vertretungsbefugte oder andere nahestehende Personen ist – auch bei Vorlage einer Vollmacht - unzulässig. Spätester Zeitpunkt für die persönliche Beantragung: Freitag, 7. Oktober 2022, 12 Uhr.